Wer zahlt bei Arbeitsunfall

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall – die BG, eine private Unfallversicherung oder beide?

Wer zahlt bei Arbeitsunfall - BG oder private Unfallversicherung

Wer zahlt bei Arbeitsunfall? Das ist in der Regel die zweite Frage, die sich jeder stellt, wenn während der Arbeit ein Unfall passiert. Denn spätestens wenn geklärt ist welcher Arzt nach einem Arbeitsunfall der richtige ist, schließt sich die Frage bezüglich der finanziellen Auswirkungen an. Zunächst denkt man an die Berufsgenossenschaft (BG). Jedoch leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur begrenzt. Obwohl der gesetzliche Unfallschutz vieles zahlt, gibt es ein Problem: Denn in vielen Grenzfällen zahlt die Berufsgenossenschaft nicht.

Demgegenüber ist der Unfallschutz bei privaten Unfallversicherungen eindeutig geregelt, denn der Versicherungsschutz gilt hier rund um die Uhr: Am Schreibtisch im Büro ebenso wie im Home Office. Die Frage lautet: Wann zahlt wer nach einem Unfall?

Leistungsstarke private Unfallpolicen bieten Unfallschutz:

  • erstens weltweit
  • zweitens 24 Stunden am Tag
  • außerdem während der beruflichen Tätigkeit und in der Freizeit

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12 häufig gestellte Fragen (FAQ)


1. Was zahlt die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall ?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung wird durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) und die Unfallkassen der öffentlichen Hand getragen. Aber was zahlt die BG bei Arbeitsunfall eigentlich? Und darüber hinaus, wer übernimmt die Lohnkosten?

Berufsgenossenschaften wie die UVB Bund und Bahn leisten zum Beispiel bei Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten:

  • für die Kosten der Heilbehandlung
  • außerdem für die Krankenpflege
  • für medizinische Rehabilitation
  • und darüber hinaus für Verdienstausfall (zeitlich befristet)

Durchschnittliche Erstattungsleistungen der VBG
(Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Datenbasis: 2015)

  • 99.000 Euro bei schweren Hirnverletzungen
  • 48.000 Euro bei Frakturen der Oberschenkel
  • 40.000 Euro bei Brüchen von Lendenwirbelsäule und Becken

Entwicklung von Arbeitsunfällen in 2020

  • die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank um 12,8 Prozent
  • Wegeunfälle reduzierten sich zum Vorjahr um 18,2 Prozent (vermutlich aufgrund von Home-Office)
  • 397 tödliche Arbeitsunfälle in 2020 entsprechen 100 weniger als im Jahr zuvor
  • 2016 ereigneten sich noch 877.071 Arbeitsunfälle.

2. Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen

Wenn während der Arbeit ein Unfall eintritt, drängen sich viele Fragen auf:

  • 1. Wer bezahlt bei einem Unfall oder Krankenstand und wie lange?
  • 2. Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall den Lohn?
  • 3. Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall die Behandlungskosten?
  • 4. Wer übernimmt das Krankengeld?

Kommt es zu einem Unfall während der Arbeit, erhält der Versicherte bis zu 6 Wochen lang Krankengeld. Dieses wird als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber gezahlt. Allerdings gibt es dafür 3 Voraussetzungen:

  1. es besteht ein Beschäftigungsverhältnis
  2. die Beschäftigung besteht seit mindestens 4 Wochen
  3. der Verletzte legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor

Insofern gibt des bezüglich der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen eine Besonderheit. Denn wenn du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen nach Arbeitsantritt krank wirst oder einen Arbeitsunfall hast, hast du erst ab der fünften Woche Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Für die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen ist daher zunächst dein Arbeitgeber zuständig. Allerdings nur für die ersten sechs Wochen. Wenn dein Unfall dann als Arbeitsunfall eingestuft wird, wird die verantwortliche Berufsgenossenschaft das Verletztengeld übernehmen.

3. Wer zahlt bei Arbeitsunfall nach 6 Wochen ?

Bei einem Arbeitsunfall erhält der Verletzte nach Ablauf von 6 Wochen das so genannte Verletzengeld. Dieses beträgt 80 % aus dem Bruttolohn, wobei jedoch die anteiligen Beiträge des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Überlicherweise wird somit eine Lohnfortzahlung für 78 Wochen (1,5 Jahre) erreicht. Die Lohnfortzahlung wird vom 1. Tag gerechnet, an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde.

Das Verletztengeld wird gegebenenfalls ergänzt um Reha-Maßnahmen (z.B. Orthopädische Schuhe, Rollstuhl, Umrüstung eines Kraftfahrzeugs oder Umbau von Wohnung, Haus oder Arbeitsplatz).

4. Wer zahlt Verletztengeld bei Arbeitsunfall ?

Das Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft gezahlt. Beispielsweise wenn dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen zunächst übernehmen musste. Im Anschluss an das Verletztengeld erhält der Verletzte eine Verletztenrente wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt mindestens 20 Prozent
  • dieser Zustand dauer über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall an

Wichtig! Vor Zahlung einer Verletztenrente gelten alle Bemühungen primär der Wiedereingliederung des Verletzten in das Berufsleben.

5. Wer zahlt Krankenhaustagegeld bei einem betrieblichen Unfall ?

Ein Krankenhaustagegeld ist eine typische Leistung der privaten Unfallversicherer. Je nach Vereinbarung leisten private Unfallpolicen bis zu 100 Euro pro Tag.

6. Wer zahlt Zahnersatz bei Arbeitsunfall ?

Wenn Sie oder Ihr Kind einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden, sind unter Umständen zahnärztliche Leistungen erforderlich. Für die Erstattung dieser Kosten kommt jedoch nicht die Krankenversicherung, sondern ggf. der Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) auf. Diese Regelung ergibt sich aus einem Abkommen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit den Berufsgenossenschaften (BG) bzw. Unfallkassen.

Besteht für Sie und Ihre Familie eine private Unfallversicherung, so werden je nach Tarif und Versicherer auch die Kosten für Zahnersatz nach Unfall übernommen. Nicht nur im Hinblick auf einen möglichen Zahnersatz ist ein Tarifcheck zur Unfallversicherung in jedem Fall ratsam.

7. Wer zahlt Krankenhaus nach einem Unfall während der Arbeit ?

Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, zahlt die Berufsgenossenschaft die Aufwendungen für die Krankenhausbehandlung. Allerdings werden Chefarzt, Einzelzimmer und Krankenhaustagegeld nur durch eine eventuell bestehende private Krankenzusatzversicherung übernommen.

Außerdem leistet die BG gegebenenfalls auch für folgende Aufwendungen:

  • Kosten für erforderliche Operationen
  • Ausgaben für die stationäre Behandlung
  • Einsatz für Rettungsfahrzeuge
  • Kosten für die Behandlung durch den Notarzt
  • Zahnärztliche Behandlung
    (im Rahmen der Gebührenordnung der Zahnärzte GOÄ)
  • Ersatz bzw. Reparatur von Brillen (meist begrenzt)
  • Aufwendung für eine Haushaltshilfe
    (ggf. nur Fahrtkosten und Verdienstausfall bei Leistung durch Verwandte)
  • Verletztengeld ab dem 43. Tag
    (Beginn der 7. Woche nach einem Unfall)

8. Wer zahlt Sachschaden bei einem Unfall während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin ?

Sachschäden werden von der Berufsgenossenschaft grundsätzlich nicht übernommen. Falls der Arbeitsunfall allerdings durch einen anderen verursacht wurde, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Beispiel 1:

Auf dem Weg zur Arbeit werden Sie von einem Kraftfahrzeug erfasst. Für den erlittenen Sach-, Personen- und Vermögensschaden ist in diesem Fall die KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig.

Beispiel 2:

Auf dem Weg zur Arbeit werden Sie versehentlich von einem Passanten gestoßen und stürzen auf einer steinernen Treppe zur U-Bahn. Für den erlittenen Sach-, Personen- und Vermögensschaden muss die private Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen.

Beispiel 3:

Auf dem Weg zur Arbeit werden Sie von einem Hund in den Oberschenkel gebissen. Für den erlittenen Sach-, Personen- und Vermögensschaden muss sich in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Tierhalters kümmern.

9. Wer zahlt für die Wiedereingliederung ?

Nach einem Arbeitsunfall geht es einerseits darum, kurzfristig und umfassend wieder gesund zu werden. Andererseits stellt sich die Frage, ob und welche berufliche Perspektive es womöglich gibt. Vor allem dann, wenn der bisherige Beruf nicht mehr fortgeführt werden kann. Die Wiedereingliederung will den Betroffenen durch stundenweise Beschäftigung gesundheitlich zu stabilisieren. Die Wiedereingliederung ist im Sozialgesetzbuch SGB IX geregelt.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt dem Verletzten das Krankengeld während der Wiedereingliederung. Wenn eine Wiedereingliederung im Nachgang an eine Rehabilitations-Maßnahme erfolgt, stellt die gesetzliche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein Übergangsgeld zur Verfügung.

Da die laufenden Kosten von der BG bzw. gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, steht dem Arbeitgeber somit eine unentgeltliche Arbeitskraft zur Verfügung.

10. Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall bei Selbständigen ?

Auch wenn Sie freiberuflich oder selbstständig tätig sind, können Sie sich bei der BG gegen Arbeitsunfälle versichern. Dies ist freiwillig, eine gesetzliche Pflicht besteht dazu nicht. Die Höhe der von Ihnen gewünschten Absicherung können Sie selbst wählen. Wenn Sie von dieser freiwilligen Versicherung Gebrauch machen, sind Sie auch als Freiberufler oder Selbstständiger gesetzlich gegen einen Arbeitsunfall versichert.

Die womöglich bessere und günstige Alternative ist eine private Unfallversicherung. Was viele Selbstständige und Freiberufler nicht wissen: Sie können sich bis zu 3.000 Euro monatlich gegen Unfallfolgen versichern, sogar ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.

11. Wer zahlt Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall ?

Für eine Zahlung von Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

  • Zwar ist die Berufsgenossenschaft grundsätzlich für Arbeitsunfälle zuständig, dennoch zahlt die BG nur für materielle, d.h. finanziell messbare Schäden. Schmerzensgeld gehört nicht dazu, außer wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorsätzlich verletzt hat. Insofern scheidet die Berufsgenossenschaft aus.
  • Besteht für die versicherte Person eine private Unfallversicherung, so kann neben einer Invaliditätsleistung auch ein Schmerzensgeld z.B. bei einem Bänderriss oder Knochenbruch gezahlt werden. Vorausgesetzt, Ihr Unfalltarif bietet dieses Extra. Ein Tarifvergleich lohnt in jedem Fall.

12. Was zahlen die privaten Versicherer bei beruflichen Unfällen ?

Der Beitrag in einer privaten Unfallversicherung richtet sich u.a. nach dem Alter und insbesondere nach Ihrem Beruf. Je nachdem welche Tätigkeit Sie ausüben, variiert der Versicherungsbeitrag. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Beruf korrekt angeben. Als Bankkaufmann zahlen Sie zum Beispiel deutlich weniger als ein Profisportler oder wenn Sie einen gefährlichen Beruf ausüben. Ebenso können sich Hobbys auf Ihre Versicherungsbeitrag auswirken. Während Motorradfahren bei den meisten Unfallversicherungen kein Problem darstellt, bieten die wenigsten Versicherer vollwertigen Unfallschutz für Extremsportarten.

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