Was zahlt die Berufsgenossenschaft


Wann zahlt die Berufsgenossenschaft nicht?


Was zahlt die Berufsgenossenschaft - Grenzen und Ausschlüsse
Was zahlt die Berufsgenossenschaft und was nicht?

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Wenn man die Frage „Was zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall?“ beantworten will, fragt man womöglich besser: „Was zahlt die BG nicht?“. Auf dieser Seite finden Sie kuriose Urteile und viele Beispiele zu den Grenzen und Fallstricken im gesetzlichen Unfallschutz.


Was zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem privaten Wegeunfall?


Nicht nur erfahrene Arbeitsrechtler beschäftigen sich seit Jahren mit der Frage, wann die Berufsgenossenschaft zahlt. In einer Sache sind sich alle einig: Bei einem Unfall in der Freizeit zahlt die Berufsgenossenschaft keinen Cent.

Doch auch bei Unfällen während der Arbeitszeit gibt es wenig bekannte Stolperfallen. Wenn Sie diesen entgehen wollen, brauchen Sie eine private Unfallversicherung mit 24-Stunden-Schutz und weltweiter Geltung.


Unterm Strich zahlt die Berufsgenossenschaft für die meisten Wege nicht


Der gesetzliche Schutz besteht auch auf den Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Allerdings nur dann, wenn Sie den direkten Weg zur und von der Arbeitsstelle wählen. Das kann der kürzeste oder der schnellste Weg sein. Welches Verkehrsmittel Sie dabei nutzen, bleibt Ihnen überlassen.

Wenn Sie jedoch einen Umweg fahren und dabei verunglücken, wird es ganz brenzlig. Ob die Berufsgenossenschaft in diesem Fall noch zahlt, hängt davon ab, ob es sich bei Ihrem Umweg um betriebliche oder private Besorgungen handelte. Im letzten Fall erlischt der gesetzliche Versicherungsschutz.

ACHTUNG!

Bereits kleinste Unterbrechungen gefährden den gesetzlichen Unfallschutz. Wenn Sie auf „Nummer sicher“ gehen wollen, brauchen Sie eine private Unfallversicherung mit 24h-Weltgeltung – am besten mit 100 % Mitwirkungsanteil!


Auch beim Tanken ist die Berufsgenossenschaft klein-kariert


Eine Arbeitnehmerin fuhr früh am Morgen zur Arbeit. Da die meisten Tankstellen noch geschlossen hatten, nahm sie einen kleinen Umweg in Kauf. Es kam wie es kommen musste: In einer scharfen Kurve erlitt sie einen Verkehrsunfall.

Die Frage, was die Berufsgenossenschaft in diesem Fall zahlt, konnte nur vor Gericht entschieden werden. Die Richter befanden, dass das Betanken in diesem Fall nicht zum Arbeitsweg gehörte und damit bestand auch keine Leistungspflicht für die Berufsgenossenschaft. Die lapidare Begründung der Richter: Tanken sei nicht unvorhersehbar! Die Arbeitnehmerin hätte ihre Arbeitsstelle auch ohne vorher zu tanken erreichen können. Genau diese Vorgabe muss aber erfüllt sein, sonst gibt es von der Berufsgenossenschaft nichts.

Eine gute private Unfallversicherung leistet 24 Stunden rund um die Uhr.


Gefährliche Pausen auch auf direkten Wegen


Bei diesen Unfällen besteht kein gesetzlicher Unfallschutz:

  • Raucherpausen
  • Mittagspausen (ausgenommen: Geschäftsessen, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier)
  • Spaziergänge zur Erholung

Gleiches gilt für Remote-Worker im Home Office zum Beispiel für:

Doch selbst auf den direkten Wegen steht der gesetzliche Versicherungsschutz auf wackeligen Beinen: Wenn Sie beispielsweise auf dem Heimweg vor dem Erreichen Ihrer Wohnung zur Freizeitgestaltung übergehen, verlieren Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz – auch für den sich anschließenden Restweg. Eine Unterbrechung von maximal 2 Stunden ist noch in Ordnung – doch dann erlischt der gesetzliche Versicherungsschutz.

4 Beispiele für versicherte Unterbrechungen:

Wenn Sie nur kurz ihren Hin- oder Rückweg zur Arbeit unterbrechen, setzt der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft danach wieder ein. Die Unterbrechung selbst ist jedoch nur unter der Voraussetzung versichert, wenn man den zum Weg gehörenden Straßenraum nicht verlässt:

  • Betrachten eines Schaufensters direkt neben der Straße
  • Zigaretten ziehen am Automaten
  • Eis essen am Straßenverkauf
  • Kauf einer Zeitung am Kiosks von der Straße aus ohne den Laden zu betreten

7 kuriose „Arbeits-Unfälle“, bei denen die BG nicht zahlte

  1. Ein Mann suchte nach der Arbeit nach seiner Katze und rutschte auf der nassen Wiese aus. Ergebnis: Kein Arbeitsunfall.(Aktenzeichen S 13 U 243/16).
  2. Drei Kolleginnen einer Anwaltskanzlei nahmen an einer Bierwanderung teil und eine verletzte sich. Ergebnis: Kein Arbeitsunfall. (Aktenzeichen: L 9 U 205/16)
  3. Eine Frau wollte auf dem Heimweg einen privaten Brief in den Briefkasten werfen, als ihr ein Auto über den Fuß fuhr. Ergebnis: Kein Arbeitsunfall. (Aktenzeichen B 2 U 31/17 R)
  4. Ein Versicherungsvertreter stürzte auf der Skipiste, weil er den Anruf eines Kunden annahm. Ergebnis: Kein Arbeitsunfall. (Aktenzeichen: L 17 U 409/14).
  5. Ein Ingenieur auf Dienstreise musste nachts zur Toilette und blieb mit den Füßen am Bett hängen. Er trug schwere Verletzungen davon. Ergebnis: Kein Arbeitsunfall. (Aktenzeichen: S 31 U 427/14).
  6. Eine Lehrerin besuchte in ihrer Mittagspause die „fremde“ Kantine einer benachbarten Bank. Dort stürzte sie im Treppenhaus und verletzte sich. Ergebnis: Kein Arbeitsunfall. (Aktenzeichen: L 8 U 1506/13)
  7. Ein Arbeitnehmer wohnte im Dachgeschoss und hatte dort auch sein Home Office. Als er sich eine Etage tiefer etwas Wasser holen wollte, stürzte er auf der Treppe und verletzte sich. Ergebnis: Kein Arbeitsunfall. (Aktenzeichen B 2 U 5/15 R)

Grundsätzlich kein gesetzlicher Schutz auf der Toilette


Die Angestellte in einem großen Mode-Geschäft rutschte während der Dienstzeit auf dem blank geputzten und noch feuchten Boden der Damen-Toilette aus. Dabei brach sie sich ihr Handgelenk. Sie meldete den Vorfall der Berufsgenossenschaft. Doch die BG zahlte in diesem nichts!

Begründung der BG:

Die Berufsgenossenschaft sah den Besuch des stillen Örtchens keineswegs als versicherten Arbeitsunfall an. Der Unfall habe sich „nicht infolge der unmittelbaren Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignet…“ und weiter „…da der Sturz in den Toilettenräumen beziehungsweise im Toilettenvorraum erfolgt ist und dort grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht“. Die Verletzte konnte es kaum fassen, doch es stimmt: Man ist nur bis zur WC-Türe gesetzlich versichert. Was dahinter passiert, erfolgt auf eigenes Risiko. Dies gilt übrigens auch für den Unfallschutz im Home Office.

Der gesetzliche Unfallschutz auf der Toilette im Überblick:

  • Der Hinweg zur Toilette ist versichert
  • Ebenso der Rückweg von der Toilette
  • Ein Unfall in der Toilettenanlage ist nicht versichert

Für die ersten 20 Prozent gibt’s nix


Die Verletzenrente bei einer unfallbedingten Erwerbsminderung (Invalidität) ist womöglich der wichtigste Leistungsbaustein der gesetzlichen Unfallversicherung. Was viele jedoch nicht wissen:

  • Die Berufsgenossenschaft leistet aber erst ab einer Invalidität von 20 Prozent.
  • Liegt die Invalidität unter 20 % gehen Sie bei der BG leer aus.

Im Gegensatz dazu leisten die besten privaten Unfallversicherungen bereits ab dem geringst messbaren Grad einer Invalidität, also ab 1 Prozent. Lediglich für Spezialrisiken wie zum Beispiel bei der Unfallversicherung von Profisportlern machen so genannte Integral-Franchisen Sinn. Als Integral-Franchise bezeichnet man eine Versicherung, die erst ab einem bestimmten Prozentsatz leistet. Dies können 5, 10 oder 20 Prozent sein.

Darüber hinaus kann die Berufsgenossenschaft die zunächst gewährte Rente bei wesentlicher Änderung neu bemessen. Deshalb fehlt die langfristige Planungssicherheit für die Betroffenen.

Für dringend erforderliche und sehr teure Umbaumaßnahmen im Haus, in der Wohnung (laut Bau-Experten bis zu 90.000 Euro) oder am Auto gibt es ebenfalls nichts, denn einmalige Kapitalzahlungen in Form einer Invaliditätssumme sind bei der Berufsgenossenschaft nicht vorgesehen.

Fazit: Diese wenigen Beispiele zeigen bereits, warum eine private Unfallversicherung sinnvoll ist. Wenn Sie einen vollwertigen, finanziellen Schutz vor bleibenden Dauerschäden nach einem Unfall wünschen, sind Sie nur mit einer ergänzenden privaten Unfallversicherung optimal beraten. Die Leistungen einer privaten Absicherung sind mit der gesetzlichen Grundsicherung nicht zu vergleichen.

Wenn Sie die bestmögliche Unfallversicherung mit oder ohne Gesundheitsfragen suchen, nutzen Sie unseren kostenlosen TARIFCHECK.

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