Wer zahlt eigentlich die Bergungskosten nach einem Unfall?
Spätestens nach einem Unfall fragen sich die Opfer: „Wer zahlt jetzt Bergungskosten für Helikopter, Suchtrupp und Feuerwehr?“ Der Einschluss von Bergungskosten ist ein sinnvolles Extra in einer privaten Unfallversicherung. Zumal nicht jeder die anfallenden Kosten aus eigener Tasche zahlen kann. Deshalb bieten die meisten Unfallpolicen zumindest 5.000 Euro für Bergungskosten und auch Rückholkosten an. Doch Vorsicht: Auf dieser Seite liest du, warum dieser Betrag viel zu wenig ist. Und außerdem wo du beitragsfreie Bergungskosten bis zu einer 1 Million Euro erhältst.
EXPERTEN-TIPP:
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Bergungskosten sind die Kosten, die eine Unfallversicherung übernimmt, wenn nach einem Unfall Such-, Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen erforderlich werden. Die Unfallversicherer erstatten die Einsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten wie zum Beispiel:
Ebenso wird der Verletzte ins nächste Krankenhaus transportiert – oder in eine Spezialklinik. Zum Beispiel bei einem Sturz vom Pferd. Oder wenn ein Arbeitsunfall aufgrund von akuter Lebensgefahr eine sofortige Bergung erfordert. Führt ein Unfall gar zum Tod, zahlt der Unfallversicherer auch die Überführung bis zu seinem letzten ständigen Wohnsitz.
SCHADENBEISPIEL:
Eine Reiterin verletzte sich schwer als ihr Pferd an einem Steilhang stürzte. Aufgrund der Verletzungen konnte der Transport jedoch nur im Liegen erfolgen. Dafür war ein Rettungshubschrauber erforderlich. Dieser hob die verletzte Reiterin dann samt dem Retter mit einem Bergesack in den Helikopter.
Was zählt zu den Bergungskosten in der privaten Unfallversicherung?
Bergungskosten sind die Kosten für die Rettung von Versicherten nach einem Unfall. Zum Beispiel:
- Sucheinsätze
- Flüge mit dem Hubschrauber im Gebirge.
- Suche nach Verletzten bei einem Gebäude-Einsturz.
- Kosten von öffentlich-rechtlichen und privaten Rettungsdiensten
- Rettungs- und Bergungseinsätze
- aus echten Notsituationen
(z.B. PKW-Unfall mit eingeklemmten Personen)
- aus echten Notsituationen
- Transport des Verletzten zum Krankenhaus
- zeitlich schnellst erreichbares Krankenhaus bzw. Spezialklinik
(z.B. bei schweren Brandwunden)
- zeitlich schnellst erreichbares Krankenhaus bzw. Spezialklinik
- Mehrkosten für den Heimtransport
- Überführung bei unfallbedingter Todesfolge
- in der Regel zum letzten ständigen Wohnsitz
Nicht zu den Bergungskosten zählen:
- erstens die Kosten für die Bergung von einem Unfallauto
- zweitens alle unfallbedingten Schäden an Sachen
- drittens eine private Suche im Bekanntenkreis
Beispiel: Bergungskosten mit Rettungsboot
Bergungskosten können bei Unfällen in der Freizeit oder während der Arbeit anfallen. Wie in diesem Fall aus der Praxis: Unser Kunde ist ein erfahrener Vermessungsingenieur. Er musste eine Ufermauer vermessen. Dazu kniete er sich an die Kante der brüchigen Steinmauer. Außerdem stütze er sich mit beiden Händen ab. Dann beugte er sich langsam nach vorne, um über den Mauerrand zu blicken. In diesem Moment gaben die oberen Steine unter ihm nach. Es gab kein zurück. Er verlor das Gleichgewicht und stürzte etwa 5 Meter in die Tiefe. Zum Glück auf ein sandiges Stück Ufer.
Eine Bergung des Unfallopfers von oben war aufgrund der nahen Autobahn unmöglich. Deshalb musste die Bergung in diesem Fall vom Wasser aus erfolgen. Retter vom Technischen Hilfswerk (THW) befreiten den Verletzten schließlich per Boot aus seiner misslichen Lage. Die dafür entsandenen Bergungskosten nach dem Unfall zahlte seine private Unfallversicherung.
Große Unterschiede bei Unfallversicherungen hinsichtlich Bergungskosten
Unfalltarife unterscheiden sich stark im Hinblick auf die Bergungskosten. In manchen Tarifen sind Bergungskosten nur in Höhe von 5.000 Euro mitversichert. Dagegen können in den besten Unfallversicherungen Bergungskosten in vollständiger Höhe bis zu 1 Million Euro beitragsfrei mitversichert sein. Die beitragsfrei mitversicherten Bergungskosten von 240 Tarifen kannst du mit dem kostenlosen UnfallversicherungsCheck prüfen.
Wer zahlt die Bergungskosten zum Beispiel bei einem Skiunfall?
Wer häufiger in den Bergen unterwegs ist, kennt das Risiko. Vor allem professionelle Wanderer, Skifahrer und Snowboarder. Denn fast 25.000 Skifahrer landen jedes Jahr allein in Österreich in den Notaufnahmen der Ambulanzen. Zusätzlich noch 5.000 verunfallte Snowboarder
Vor allem wenn es im Gebirge zu einem Unfall kommt, kann eine Bergrettung ganz schön ins Geld gehen. Insbesondere dann, wenn technisches Gerät oder ein Helikopter eingesetzt wird. Viele Menschen fragen sich: Wer zahlt dann die Bergungskosten nach einem Unfall? Kommt die Berufsgenossenschaft dafür auf oder nur eine private Unfallversicherung?
Was kostet ein Rettungshubschrauber Einsatz ?
Die Bergungskosten für den Einsatz eines Rettungshubschraubers werden nach Flugminuten abgerechnet: Jede Minute kostet ca. 90 Euro. Deshalb entstehen bei einem Bergungseinsatz von nur 45 Minuten schnell Bergungskosten in Höhe von 4.050 Euro.
Was kostet ein Hubschraubereinsatz ?
Die Bergungskosten beim Hubschraubereinsatz belaufen sich im Durchschnitt auf 3.500 Euro. Läuft beim Einsatz des Hubschraubers nicht alles reibungslos, entstehen schnell Kosten im 5-stelligen Bereich. Dies ist insbesondere dann der Fall wenn die Bergung während der Nacht, bei schwierigen Wetterlagen oder in unzugänglichem Gelände erfolgen muss.
Beispiel: So viel kostet ein Hubschraubereinsatz
Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei einem Sucheinsatz im Schichtbetrieb über mehrere Tag insgesamt 50 Retter im Einsatz sind. Damit ergibt sich bei einem Stundensatz der Bergrettung von etwa 150 – 400 Euro folgende Rechnung:
275 Euro (Mittelwert) * 50 Retter (Tag/Nacht) = 13.750 Euro
Außerdem geht die Kostenrechnung für die entstandenen Bergungskosten inklusive Hubschraubereinsatz direkt dem Verursacher zu, also dem geretteten Opfer. Was die Krankenversicherung nicht zahlt, bleibt am Verletzten hängen – es sei denn, Bergungskosten in vollständiger Höhe sind über seine private Unfallversicherung abgesichert!
Fazit: Zusammenfassend wird der Leistungsbaustein Bergungskosten bei Unfallversicherungen häufig unterschätzt. Erst wenn sich die Frage stellt, wer die Bergungskosten inklusive Hubschraubereinsatz nach einem Unfall zahlt, kommt für viele Opfer das böse Erwachen. Deshalb sollten Versicherte schon beim Vertragsabschluss auf einen möglichst hohen beitragsfreien Einschluss von Bergungskosten achten!
3 Dinge, die du beachten müssen, damit deine Unfallversicherung die Bergungskosten bei Unfall zahlt
Benötigte Zeit: 5 Minuten
Wer zahlt welche Bergungskosten bei Unfall?
- Sind die Bergungskosten mindestens in Höhe von 50.000 Euro beitragsfrei mitversichert?
In vielen Unfallversicherungen sind Bergungskosten nur mit einem Minimalbetrag von 5.000 Euro mitversichert. Doch dieser Betrag ist zu niedrig, da Bergungskosten schnell eine 5-stellige Dimension erreichen.
- Werden Suchaktionen auch bei vermuteten beziehungsweise drohenden Unfällen erstattet?
Insbesondere in älteren Unfallversicherungen können Bergungskosten an einen tatsächlich eingetretenen Unfall gekoppelt sein.
- Kannst du deinen Anspruch auf Rettungskosten direkt gegenüber deiner Unfallversicherung geltend machen?
Grundsätzlich leistet die Unfallversicherung subsidiär. Das heißt: Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, übernimmt die Unfallversicherung die restlichen Kosten. Sollte jedoch z.B. die Krankenversicherung ihre Leistung verweigern, ist es wichtig, dass du deinen Anspruch auf Bergungskosten direkt gegenüber deiner Unfallversicherung geltend machen kannst.
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Wer zahlt Bergungskosten bei Unfall ?