Unfall mit Fahrerflucht

Wer zahlt bei Unfall mit Fahrerflucht?

Unfall mit Fahrerflucht

Unfall mit Fahrerflucht welche Versicherung zahlt? Wer kommt für den Schaden auf? Was musst du tun? Wenn dich ein anderer im Straßenverkehr verletzt oder dein Eigentum beschädigt, hast du möglicherweise Anspruch aus mehreren Versicherungsverträgen. Auch dann, wenn man den Schädiger nicht ermitteln kann – also bei Fahrerflucht.

Diese Versicherungen kommen bei einem Unfall mit Fahrerflucht in Frage:

Fahrerflucht – Was ist das?

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wann man eigentlich von Unfall- oder Fahrerflucht spricht? Ein Blick ins Gesetz erspart auch hier viel Geschwätz 😉. Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert Fahrerflucht als das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Wer demnach in einen Unfall verwickelt ist, begeht gemäß Paragraf 142 StGB Fahrerflucht, wenn er sich vom Unfallort entfernt, „bevor er die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat […].“

Ebenso macht sich derjenige der Unfallflucht schuldig, der keine angemessene Zeit gewartet hat, „ohne dass jemand bereit war, die Feststellung zu treffen“. Auch wenn du auf dem Weg zur Arbeit warst und nicht zu spät kommen wolltest, hilft dir das nicht. Generell gilt also: Wenn du nicht lange genug am Unfallort bleibst beziehungsweise die Polizei nicht zeitgerecht informierst, machst du dich einer Straftat schuldig. Den Straftatbestand der Unfallflucht bezeichnet man im Volksmund häufig als „Fahrerflucht“.

Aber was ist eine „angemessene Wartezeit“? Das entscheidet sich von Fall zu Fall und richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Wie zum Beispiel:

  • Die Unfallzeit.
  • Der Verkehr an der Unfallstelle.
  • Die Wetterverhältnisse.
  • Und der Schweregrad der entstandenen Schäden.

Unser Tipp: Als Faustformel solltest du an der Unfallstelle auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs mindestens 30 Minuten warten.

Nicht nur die Wartezeit, sondern auch das Strafmaß hängen davon ab, ob es sich um eine Fahrerflucht bei Sachschaden oder gar um eine Fahrerflucht bei Unfall mit Todesfolge handelt. Wobei sich die Verjährungsfrist grundsätzlich auf fünf Jahre beläuft. Unabhängig davon, ob nur eine Sache beschädigt oder ein Mensch getötet wurde.

Bei der Aufklärung eines Unfalls mit Fahrerflucht kann dir auch eine DashCam nützlich sein. Eine solche an der Windschutzscheibe deines Autos angebrachte Videokamera ist prinzipiell legal. Und der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen als Beweismittel anerkannt werden können. Natürlich nur unter Beachtung des Datenschutzes (DSGVO).

DashCam überführt Fahrerflucht-Täter

Bewertung:

Beispiele für Fahrerflucht:

  • Geparktes Auto gerammt.
  • Leitplanke gestreift.
  • Unfall mit dem Fahrrad.

Keine Fahrerflucht liegt vor:

  • Wildunfall.
  • Katze überfahren.
  • Hund angefahren.

Kann man auch versehentlich Fahrerflucht begehen?

Auch mir ist es schon passiert, dass ich beim Einparken ein anderes Fahrzeug nur minimal berührt habe. Allerdings habe ich den Unfallort stets erst dann verlassen, als absolut sicher war, dass keinerlei Schaden entstanden war. Aber was ist denn, wenn du selbst einen Unfall nicht bemerkst? Zum Beispiel, weil du aufgrund eines Wadenkrampfs ein spontanes Fahrmanöver vollführst. Ohne Absicht begehst du somit auch keine vorsätzliche Straftat. Und dann bist du auch nicht schuldig im Sinne des StGB.

Denn um sich der Unfallflucht schuldig zu machen, muss jemand, der einen Unfall verursacht hat, mit Absicht (Vorsatz) gehandelt haben. Doch das zu beweisen ist im Alltag enorm schwierig und beschäftigt daher meist die Gerichte. Im Prinzip kann ein Unfallverursacher ja auch nur bei Kleinstschäden mit seinem Argument durchkommen, dass er nichts bemerkt hätte.

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Was tun bei Unfall mit Fahrerflucht?

Stell dir vor, du kommst zu deinem Fahrzeug und traust deinen Augen nicht! Vor ein paar Minuten stand dein „Schmuckstück“ noch makellos auf dem großen Parkplatz und jetzt ziert eine dicke Beule die Beifahrerseite. Den Schaden sieht man auf den ersten Blick, aber der Verursacher hat sich in Luft aufgelöst. Jetzt musst du einen kühlen Kopf bewahren und diese 3 Schritte unternehmen:

  • 1. Mache Fotos von den Schäden an deinem Fahrzeug und von der Unfallstelle – so kannst du den Schaden dokumentieren.
  • 2. Erkundige dich bei Passanten, wer irgendwas beobachtet hat, und erfrage deren Kontaktmöglichkeiten für eine etwaige Aussage.
  • 3. Melde dich bei der Polizei.
  • Und erstatte eine Anzeige gegen Unbekannt. Denn es ist für dich und deine Versicherung bei der Abwicklung des Schadens später vorteilhaft, die Person zu kennen, die den Unfall ausgelöst hat.

Unser Tipp: Selbst wenn dir nicht genau bekannt ist, wann der Schaden passiert ist und du ihn vielleicht erst später entdeckst, informierst du am besten die Polizei und erstattest Anzeige gegen Unbekannt.

Verkehrsopferhilfe

Im Falle eines Unfalls mit Fahrerflucht wendest du dich am besten an den Verein Verkehrsopferhilfe (VOH). Denn diese Einrichtung hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds gleich vierfach für den Fall, dass du bei einem Unfall in Deutschland durch ein Kraftfahrzeug einen Schaden erleidest.

Die Verkehrsopferhilfe unterstützt dich:

  • Wenn die Polizei den Verantwortlichen nicht ermitteln kann (Fahrerflucht).
  • Außerdem, wenn das KFZ zwar ermittelt werden kann, aber nicht versichert war.
  • Ebenso bei Vorfällen, bei denen ein Täter ein Auto vorsätzlich und rechtswidrig als „Tatwaffe“ benutzt.
  • Oder aber wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer des Verursachers zahlungsunfähig ist.
  • Die VOH unterstützt dich auch, wenn du im Ausland in einen Unfall verwickelt wirst. In diesem Fall übernimmt die Verkehrsopferhilfe die Abwicklung der Entschädigung nach der 4. KH-EG-Richtlinie.

Rechtsschutzversicherung

Oft ist ein Unfall nicht so glasklar, wie man es gerne hätte. In vielen Fällen stellt sich sogar die Frage, wer eigentlich der Schuldige und wer das Opfer ist. Bei Unfällen mit Fahrerflucht ist diese Frage meist klarer – jedoch bei weitem nicht immer. Solche Fälle landen dann meist vor Gericht.

Aus diesem Grund ist ein Verkehrsrechtsschutz eine wirklich wertvoller Schutz. Vor allem, wenn du hin und wieder auf der Straße unterwegs bist. Und zwar ganz egal, ob du ein Auto, ein Motorrad oder einen E-Scooter benutzt. Selbst wenn du nur Fußgänger bist, macht diese Police Sinn. Denn die Verfahrenskosten vor Gericht können schnell explosionsartig in die Höhe schnellen.

Dann erkennen die Beteiligten schnell ihre finanziellen Grenzen. Wenn es schlecht läuft kann ein Gerichtsprozess sogar zum wirtschaftlichen Untergang führen, zum Beispiel wenn du einen sehr teuren Prozess verlierst und neben deinen eigenen Kosten auch noch die des Gegners tragen musst. Ganz abgesehen von der Kostenfrage, kannst du dich aber mit der Gewissheit der Kostenübernahme grundsätzlich viel entspannter verteidigen.

Welche Strafe droht bei Unfall mit Fahrerflucht?

Was kostet Unfall mit Fahrerflucht oder welche Strafe erwartet dich? Genau wie der Begriff der Unfallflucht regelt § 142 des Strafgesetzbuchs auch die Strafen für Fahrerflucht. Wirst du wegen Fahrerflucht verurteilt, kannst du je nach Schwere des Verstoßes entweder mit einem Bußgeld oder im schlimmsten Fall mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Auch Punkte in der „Verkehrssünderkartei“ (Fahreignungsregister) in Flensburg sind die Regel. Vor allem wenn Alkohol im Spiel ist, droht dir auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Ob du nun ein Knöllchen oder einen Knastaufenthalt aufgebrummt bekommst, hängt stark von den genauen Gegebenheiten des Unfalls und dem Ausmaß des entstandenen Schadens ab. Eine allgemeine Aussage zur drohenden Strafe bei einem Unfall mit Fahrerflucht ist daher kaum möglich.

Personenschaden mit anschließender Fahrerflucht

Wenn bei einem Unfall Menschen verletzt werden und der Fahrer auch noch vom Unfallort flieht, muss er natürlich mit wesentlich höheren Strafen rechnen, als wenn nur Sachen leicht beschädigt werden. Abgesehen von der Androhung von Punkten, Geld- und Freiheitsstrafen kannst du bei einem Personenschaden mit Fahrerflucht mit allem rechnen. Kommt es zu einem Personenschaden und der Fahrer flüchtet, drohen ihm neben der Anzeige wegen Unfallflucht, zusätzlich noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Denn laut § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jeder Unfallbeteiligte dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.

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