Unfall mit ausländischem Fahrzeug

Von | Oktober 31, 2022
Unfall mit ausländischem Fahrzeug
Unfall mit ausländischem Fahrzeug: Was tun?

Unfall mit ausländischem Fahrzeug: Das Risiko ist hoch!

Jeder, der ein Auto besitzt, wird früher oder später auch mal die Grenzen des Heimatlandes hinter sich lassen. Demzufolge fahren ebenso deutsche Autos im Ausland wie viele ausländische Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen: Von Touristen über Zustelldienste bis hin zu den schweren Brummis, die jeden Tag dafür sorgen, dass unsere Regale gut gefüllt sind.

Daher ist die Wahrscheinlichkeit, bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug zu kollidieren, relativ hoch. Doch was tun? Denn viele fühlen angesichts einer fremden Sprache und unbekannter Regeln ganz allein auf weiter Flur. Bei einem Verkehrsunfall im Ausland stehen etliche Unfallopfer deshalb zunächst ratlos da. Das gilt auch für einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug. In diesem Ratgeber erfährst du, was du im Falle eines Unfalls mit einem ausländischen Fahrzeug wissen und beachten musst.

Vor allem mit Blick auf das Thema „Mautpflicht auf deutschen Straßen“ wird regelmäßig die Fahrleistung in Deutschland nach dem Zulassungsland des Fahrzeugs ermittelt. Demnach nutzen im Jahr 2021 bereits 41,9 Prozent ausländische Fahrzeuge das deutsche Autobahnnetz.

Und auch die Zahl der schuldlosen Unfälle, bei denen in Deutschland zugelassene Fahrzeuge im Ausland beschädigt werden, steigt wieder an – trotz beschränkter Reisefreiheit.

Unfallweste In- und Ausland (EN ISO 20471)

Bewertung:

Im Jahr 2021 gingen allein beim Zentralruf der Autoversicherer insgesamt 23.501 Unfallmeldungen ein, bei denen ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in einem anderen europäischen Land unverschuldet verunglückte. Die häufigsten Unfälle mit ausländischen Kraftfahrzeugen ereignen sich in Bella Italia.

Zentralruf-Anfragen zu ausländischen KFZ (2021):

  • 4.199 Unfälle in Italien (17,9%)
  • 3.282 Unfälle in Frankreich (14%)
  • 2.699 Unfälle in den Niederlanden (11,5%)
  • 1.343 Unfälle in Kroatien (mit steigender Tendenz)

Unfälle im Ausland bzw. mit Ausländern: So gehst du vor!

Für das Verhalten nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug spielt es keine Rolle, ob der Unfall im Ausland oder in Deutschland passiert ist.

So verhältst du dich richtig:

  • Sichere zunächst den Unfallort (z.B. LED-Warnlicht).
  • Informiere falls erforderlich den Rettungsdienst.
  • Leiste wenn nötig Erste Hilfe.
  • Halte Unfallschäden fest (z.B. mit deinem Smartphone).
  • Sichere das Video deiner DashCam.
  • Dokumentiere auch Spuren auf der Straße.
  • Fülle einen Europäischen Verkehrsunfallbericht aus. Du kannst ihn dir kostenfrei downloaden, ausdrucken und für den Fall der Fälle in deinem Fahrzeug deponieren.
  • Notiere die Nummernschilder, Namen und die Kontaktinfos von allen Beteiligten inklusive Zeugen.
  • Lass dir die bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug die Internationale Versicherungskarte beziehungsweise die Rosa Grenzpolice zeigen und mache ein Foto davon.
  • Informiere deinen Versicherungsmakler.
  • Melde den Unfall beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. (DBGK)
  • Auch der Zentralruf der Autoversicherer hilft dir bei Unfällen im Ausland oder einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug weiter. Sowohl der Zentralruf, als auch das DBGK teilt dir den Versicherer des ausländischen Fahrzeugs mit.
  • Wende dich bei Unfällen im Ausland oder mit einem ausländischen Fahrzeug immer an einen Rechtsanwalt. Nach unserem schweren Unfall mit einem amerikanischen Nato-Soldaten im 1985 weiß ich genau, wovon ich hier spreche.

Unfall mit ausländischem Fahrzeug: Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?

Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug können gleich mehrere Versicherungen in Frage kommen. Kläre daher zunächst die 3 folgenden Fragen:

  • Wo ist es passiert?
    In Deutschland oder im Ausland?
  • Wer oder was ist betroffen?
    Sachen, Vermögen oder Personen?
  • Wer hat Schuld?
    Dies muss oft langwierig geklärt werden.

Wenn du einen anderen schädigst

Anders als bei anderen Versicherungen wie zum Beispiel Private Haftpflichtversicherung ist der Abschluss deiner Kfz-Haftpflicht in Deutschland nicht freiwillig, sondern wie der Name schon sagt, eine gesetzliche Pflicht. Das bedeutet: Ohne diese Police darfst du auf Deutschlands Straßen kein Auto oder Motorrad fahren. Denn diese Versicherung schützt erstens das Opfer „vor leeren Taschen“ und darüber hinaus dich vor haftungsrechtlichen Ansprüchen. Egal, ob du in einen Unfall mit einem in- oder ausländischen Fahrzeug verwickelt bist.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt dich aber nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen Ländern, die dem Kennzeichenabkommen beigetreten sind. Darunter fallen alle EU-Mitgliedstaaten, sowie Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und auch die Schweiz. Damit du deinen Versicherungsschutz im Ausland leicht nachweisen kannst, wurde die Internationale Versicherungskarte (früher: Grüne Versicherungskarte) eingeführt. Du kannst sie bei deiner Versicherung kostenlos anfordern.

Solltest du keine Bestätigung deiner eigenen Versicherung dabei haben, kann es sein, dass du an den EU-Außengrenzen vor der Einreise eine Grenzversicherung (so genannte: Rosa Grenzpolice) abschließen musst. Die Grenzpolice ist maximal 6 Monate lang gültig. Du kannst sie aber noch einmal um 6 Monate verlängern. Die einmaligen Kosten liegen bei etwa:

  • 200 Euro für privat genutzte Autos und Motorräder
  • 400 Euro für gewerblich genutzte Liefer- und Lastkraftwagen

Schäden an deinem Fahrzeug

Wenn du der Geschädigte bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug bist, gelten die gleichen Aussagen wie oben. Vorausgesetzt, der Verursacher begeht keine Fahrerflucht. Im Idealfall sollte die Person, die den Unfall verursacht hat, zu ihrem Fehler stehen und entweder im Besitz einer Internationalen Versicherungskarte oder einer Grenzpolice sein. Wenn dir nur das Kennzeichen vorliegt, wende dich dan den Zentralruf der Autoversicherer.

Daneben bleibt die Teil- und Vollkaskoversicherung. Auch sie gilt in der Regel bei den meisten Kfz-Versicherungen im Geltungsbereich der europäischen Grenzen. Und darüber hinaus auch in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Lass dir dies aber besser schriftlich von deiner Versicherung bestätigen. Und wenn du eine Fähre nutzt, frag unbedingt nach der „Fährklausel“ und „Havarie Grosse„, falls dein Auto über Bord geht. Denn sicher ist sicher!

Wenn du im Ausland ein Auto mieten willst, ist eine Mallorca-Police sinnvoll. Dies ist eine Zusatzpolice zu deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Weil der Versicherungsschutz bei einem Unfall mit einem gemieteten ausländischen Fahrzeug oft viel zu niedrig ist, gleicht die Mallorca-Police den Versicherungsschutz für ein im europäischen Ausland gemietetes Auto, Motorrad oder Wohnmobil an die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen in Deutschland an. Sollte die ausländische Versicherung im Falle eines Unfalls den Schaden nicht vollständig abdecken, so springt die Mallorca-Police ein und übernimmt die Differenz. Gut zu wissen: Obwohl der Name anderes vermuten lässt, gilt dieser Schutz keineswegs nur für Mallorca.

Wenn du verletzt wirst

Wenn du bei einem Unfall mit einem ausländischen Kraftfahrzeug verletzt wirst, kannst du je nach den Umständen und dem Unfallort (Inland oder Ausland) Anspruch auf Leistungen aus den folgenden Versicherungen haben:

Video: 5 Tipps wenn du Opfer eines Verkehrsunfall wirst

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