Wie lange nach Unfall Schaden melden

Von | November 29, 2022
Wie lange nach Unfall Schaden melden - Die Fristen

Wie lange nach Unfall Schaden melden?

Grundsätzlich sollte man jeden Schaden – also auch einen Unfall – ohne lange Verzögerung seinem Versicherer melden. Am besten also so schnell wie möglich. Versicherer sprechen oft von „unverzüglich“. Und das bedeutet übersetzt: „ohne schuldhaftes Zögern“. In diesem Beitrag liest du worauf du bei einer Schadenmeldung achten musst, damit du dir kein Eigentor schießt.

Schaden melden nach einem Unfall. So geht’s

Wenn ein Unfall passiert, ist es wichtig, dass du rasch handelst und möglichst schnell deine Unfallversicherung darüber in Kenntnis setzt. Vor allem mit Blick auf die womöglich schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen eines Unfalls:

  • Bergung in unwegsamen Gelände
  • Befristete oder dauernde Arbeitsunfähigkeit
  • Kosmetische Operationen
  • Teurer Umbau von Wohnung, Haus und Auto
  • Invalidität, welche eine Entschädigung von etlichen hunderttausend Euro und mehr nach sich ziehen kann.

Anzeige einer Invalidität

Mit der Meldung eines Unfalls ist es aber noch nicht getan, denn die Unfallversicherung hat vor allem einen Zweck: Sie bietet dir finanziellen Schutz für den Fall, dass ein Unfall zu einem dauerhaften Schaden führt. Mit anderen Worten: eine Invalidität eintritt.

Wenn ein Unfall zu dauerhaften Folgen führt, musst du dies dem Versicherer melden. Besser gesagt „anzeigen“. Denn der Versicherer erfährt es nicht von selbst. Da es aber oft erst nach dem Abklingen akuter Verletzungen, Schwellungen oder Blutergüsse und womöglich nach einigen Operationen möglich ist, etwas über bleibende Schäden zu sagen, gelten diesbezüglich besondere Fristen.

Je nach Tarif verlängern leistungsstarke Versicherer die regulären Anzeigepflichten für den Fall einer Invalidität. Die VHV bietet zum Beispiel mit ihren Tarifen KLASSIK GARANT und EXKLUSIV eine verlängerte Meldefrist von bis zu 24 Monaten bei leichten Unfallfolgen und bei Invalidität.

Wenn ein versicherter Unfall dazu führt, dass eine versicherte Person stirbt, musst du das dem Versicherer innerhalb von 21 Tagen melden. Allerdings beginnt die Meldefrist erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Erben der versicherten Person von dem Tod und einem möglicherweise vorliegenden Zusammenhang mit dem Unfall erfahren.

Tipp: Jeden Unfall vorsorglich als Schaden melden

Kein Mensch kann voraussagen, wie sich ein Unfall früher oder später vielleicht entwickelt. Das gilt auch für scheinbar ganz banale Unfälle. Denn wer ahnt schon, dass aus einem Katzenbiss schnell eine Amputation des Fingers werden kann. In Anbetracht der finanziellen Dimensionen, die ein Unfall annehmen kann, gilt daher folgende Regel: Du solltest jeden Unfall vorsichtshalber deiner Unfallversicherung melden, ohne lange zu überlegen.

Bist du schon unser Kunde? Dann kannst du uns deinen Schaden gerne ganz bequem und rund um die Uhr über unsere Online-Schadenanzeige melden. Wir setzen uns bei Fragen umgehend mit dir in Verbindung.

Wenn du noch nicht mit uns zusammen arbeitest und in Zukunft gerne von Experten versichert werden willst, lade dir unsere kostenlose App herunter. Damit sind wir ab sofort dein Ansprechpartner. Mit der allesmeins-App kannst du übrigens alle deine Versicherungen kostenlos digital verwalten.

Diese Seite teilen: