Der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung gilt – Vorsicht Stolperfalle!
Kennen Sie die womöglich am meisten verkannte Stolperfalle in einer Unfallversicherung – es ist der Mitwirkungsanteil! Aus der Erfahrung eines schweren Verkehrsunfalls wissen wir besser als die meisten anderen Internetportale, für wen eine Unfallversicherung sinnvoll ist. Deshalb ersparen wir Ihnen wie immer auch zum Thema „Mitwirkungsanteil“ das theoretische Geschwätz und liefern Ihnen gleich die Expertentipps aus der Praxis für die Praxis.
Mitwirkungsanteil? Nie gehört?!
Das ist kein Wunder, denn meistens lesen Sie vom Mitwirkungsanteil in Unfallangeboten überhaupt nichts! Obwohl der Mitwirkungsanteil in jeder Unfallversicherung zu finden ist. Selten liest man von speziellen „Unfallversicherungen ohne Mitwirkungsanteil„. Ab und zu findet man irgendwo im Kleingedruckten etwas von Unfallversicherungen mit einem Mitwirkungsanteil zwischen 25 und 100 Prozent. Meist wird er jedoch unterschlagen. Mit Billig-Preisen werden Kunden geködert, ohne auf die elementaren Leistungsbestandteile einer Unfallversicherung einzugehen.
Der Begriff „Mitwirkungsanteil“
Das Wort klingt zunächst unspektakulär. Das ist ein Grund, weshalb die wenigsten Versicherungskunden wissen, was damit gemeint ist. Studien zeigen: Der Mitwirkungsanteil findet bei der qualitativen Bewertung einer Unfallversicherung viel zu wenig Beachtung. Für die meisten Menschen ist dieser Fachbegriff ein Buch mit sieben Siegeln. Lesen Sie weiter, worum es geht und was der Mitwirkungsanteil mit Vorerkrankungen zu tun hat. Und warum die Höhe des Mitwirkungsanteils in einer Unfallversicherung so entscheidend für Sie sein kann.
- Was hat es mit dem Mitwirkungsanteil auf sich?
- Ist ein hoher Mitwirkungsanteil eigentlich gut oder schlecht?
- Wie hoch sollte der optimale Mitwirkungsanteil sein?
- Was müssen Sie beachten, wenn Sie z.B. an Diabetes oder Arthrose leiden?
Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung: Was bedeutet das eigentlich für Sie?
Lesen Sie auf dieser Seite, warum Sie dem Mitwirkungsanteil in jeder Unfallversicherung eine ganz besondere Beachtung schenken sollten und wie Sie die dahingehend beste Unfallversicherung schnell und einfach finden.
Der Mitwirkungsanteil in einem Satz erklärt
Beim Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung handelt es sich um eine krankheitsbedingte Leistungskürzung, welche sich aus Ihren Unfallversicherungsbedingungen ergibt.
Die Unfallversicherung soll Sie vor den Folgen eines konkreten Unfallereignisses schützen. Es liegt auf der Hand: Was nicht auf dem Unfall basiert soll auch nicht entschädigt werden. In der Praxis kommt es allerdings zwangsläufig zu Überlagerungen von echten Unfallfolgen und bereits bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Zur Klarstellung wurden in das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen aufgenommen. In den Bedingungen heißt es sinngemäß:
So ist der Mitwirkungsanteil in den Bedingungen geregelt
Für den Fall, dass Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen, wird die Leistung entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben, gemindert.
- Bei der Invaliditätsleistung und der Unfallrente wird der Prozentsatz des Invaliditätsgrads entsprechend der Mitwirkung gemindert.
- Bei der Todesfallleistung und i.d.R. bei allen anderen Leistungsarten wird die Leistung selbst, also der Geldbetrag, entsprechend der Mitwirkung gemindert.
Aufgabe des Mitwirkungsanteils
Beim Mitwirkungsanteil geht also darum, ob sich ein gesundheitliches Defizit oder ein Handicap nach einem Unfall nachteilig für Sie auswirken kann. Und wenn ja, in welchem Ausmaß? Aus diesem Grund ist der Mitwirkungsanteil neben einer ausreichend hohen Invaliditätssumme ein entscheidendes Qualitätsmerkmal wenn Sie Tarife vergleichen und die beste Unfallversicherung suchen.
Die Regelungen zum Mitwirkungsanteil sollen:
- reine Unfallfolgen von gesundheitlichen Anomalien abgrenzen
- die Vorgehensweise möglicher Abzügen bestimmen
- die prozentuale Mindestgrenze festlegen, ab der eine Mitwirkung abgezogen wir
Wie heißt es so schön? Die Hauptsache ist, man ist gesund! Aber das ist weiß Gott nicht immer so. Außerdem hat niemand eine Garantie, dass dies für immer so bleibt. Mal unter uns: Wer ist schon vollkommen gesund? So ganz ohne Zipperlein? Irgendwo zwickt und drückt es doch bei jedem. Früher oder später schleichen sich immer mehr Beschwerden ein. Das wissen auch die Unfallversicherer. Fast alle Versicherer halten sich aus diesem Grunde im Kleingedruckten ein kleines aber hochwirksames Hintertürchen offen. Und das funktioniert so:
Wenn bei einem Unfall irgendwelche Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben, dann wird nach den Muster-Bedingungen der Unfallversicherer die Versicherungsleistung (= Auszahlung) im Verhältnis gekürzt. Je nachdem welchen Anteil die Krankheit hatte. Die Versicherer sprechen vom Mitwirkungsanteil oder auch vom Mitwirkungsgrad.
Beispiele für Krankheiten und Gebrechen
Krankheiten und Gebrechen sind kein Gegensatz, sondern eher als ein Begriffspaar zu verstehen. Griffiger und einprägsamer ist die Formulierung als eine „bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung“.
Was kennzeichnet eine Krankheit?
- sie kann vom Arzt festgestellt werden
- es handelt sich um einen regelwidrigen Körperzustand
Was kennzeichnet ein Gebrechen?
- es handelt sich um einen andauernden abnormen Gesundheitszustand
- Körperfunktionen sind eingeschränkt
Krankheiten und Gebrechen sind zum Beispiel:
- Schwäche des Herzmuskels
- Herzrhytmusstörungen
- Krankhafte (degenerative) Veränderung an Sehnen und Bändern
- krankhafte Aderverkalkung
- Organschädigung (z.B. aufgrund von Alkohol)
- Erfordernis von blutverdünnenden Mitteln (z.B. Macumar)
- Fettleibigkeit (Adipositas)
- Gelenkprothesen
- Diabetes mit Insulinpflicht
- Glasknochenkrankheit
Keine Krankheiten und Gebrechen sind zum Beispiel:
- „übliche“ altersbedingte Verkalkung der Adern
- eine angeborene dünne Schädeldecke, die innerhalb der medizinischen Norm liegt und die schon bei relativ geringer Gewalteinwirkung schwere Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann
Mitwirkung von Krankheiten versus Vorinvalidität
Wenn Krankheiten oder Gebrechen mitwirken, prüft Ihr Unfallversicher zunächst, ob es gegebenenfalls eine Vorinvalidität gibt. Es könnte ja sein, dass Sie vor Jahren einmal einen Unfall erlitten und am eigenen Leib gespürt haben, wofür man eine Unfallversicherung braucht. Womöglich ist als Folge des damaligen Unfalls ihr rechter Daumen steif geblieben. Diese Vorinvalidität wird bei einem erneuten Unfall als erstes angerechnet. Danach wird die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen berücksichtigt.
Folgende Formel veranschaulicht die Vorgehensweise:
Gesamtinvalidität
./. eventuelle Vorinvalidität
./. Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
= Abrechnungsfähige Unfallinvalidität
WICHTIG: Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen jeweils nur einmal als Leistungsminderung (entweder als Vorinvalidität oder Mitwirkung) berücksichtigt werden. Eine doppelte Anrechnung ist nicht möglich.
3 Beispiele für die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils:
Nehmen wir an, Sie leiden an einer Krankheit oder einem Gebrechen. Bei Arbeiten im Haushalt werden Sie durch einen Unfall verletzt. Es stellt sich heraus, dass sich Ihre Vorerkrankung negativ auf die Unfallfolgen auswirkt. In diesem Fall könnte ein Versicherer womöglich seine Leistung kürzen, da die bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachteilig mitgewirkt haben. Die Kürzung würde in der Höhe des Anteils erfolgen, wie eine Vorerkrankung oder Gebrechen mitgewirkt haben. Den genauen Anteil der medizinischen Mitwirkung bestimmt ein Arzt. Lesen Sie weiter, wie Sie diesen Pferdefuß komplett umgehen können.
- Eine an Diabetes leidende Person verletzt sich durch einen Unfall erheblich am Fuß. Durch die bestehende Erkrankung (Diabetes) wird die Wundheilung so nachteilig beeinträchtigt, dass letztendlich eine Amputation des Fußes erforderlich wird.
- Knochenfrakturen oder Bänderriss bei Menschen mit hohem Body-Mass-Index (BMI) – Übergewicht/Adipositas
- Sturzverletzungen bei Kindern mit Down-Syndrom
Warum bietet die beste Unfallversicherung einen Mitwirkungsanteil von 100 Prozent
Jede Unfallversicherung hat ihre eigenen Bedingungen. Allerdings legt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den Unfallversicherern so genannte Muster-Bedingungen vor. Diese sind für die Versicherungsunternehmen zwar unverbindlich, aber zumindest ein roter Faden. Viele Versicherer orientieren sich daran.
Die Musterbedingungen der Unfallversicherer empfehlen zum Mitwirkungsanteil eine Toleranz-Schwelle von mindestens 25 Prozent. Im Klartext heißt das: Wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 25 Prozent beträgt, dann sollte möglichst keine Kürzung der Versicherungsleistung erfolgen. Demnach sind 25 Prozent Mitwirkungsanteil das absolute Minimum.
Diese Kürzung würde also immer dann greifen, wenn der Mitwirkungsanteil über dem festgelegten Schwellenwert von 25 Prozent liegt. Liegt der Mitwirkungsanteil darunter, bleibt eine Vorerkrankung ohne Folgen. Von Unfalltarifen auf diesem Low-Level-Niveau rate ich Ihnen entschieden ab.
Nicht nur Menschen mit Behinderungen, Gebrechen und chronischen Krankheiten sollten daher dem Mitwirkungsanteil eine ganz besondere Beachtung schenken. Gegebenenfalls ist eine Unfallpolice ohne Gesundheitsprüfung empfehlenswert.
Grundsätzlich kann jeder irgendwann und irgendwo mit dem Thema Krankheit oder Behinderung konfrontiert werden. Somit ist der zunächst so unscheinbare Mitwirkungsanteil im Fall der Fälle für alle Versicherten das Zünglein an der Waage.
Fazit: Alle Unfallversicherungen enthalten eine Regelung zum Mitwirkungsanteil. Exzellente Unfallversicherungen sehen jedoch deutlich günstigere und wesentlich kundenfreundlichere Vereinbarungen zum Mitwirkungsanteil vor. Manche Tarife rechnen einen Mitwirkungsanteil bereits ab 25 %, andere erst ab 50 oder 80 Prozent und die besten Unfallversicherungen nur bei 100 Prozent Mitwirkung an. So zum Beispiel auch der XXL-Unfalltarif der InterRisk Versicherung.
Insbesondere für ältere Versicherte und Menschen mit Vorerkrankungen, aber auch für Babys mit Downsyndrom sind daher Tarife mit einem möglichst hohen Mitwirkungsanteil von Vorteil. Der im Kleingedruckten vereinbarte Mitwirkungsanteil kann im Fall der Fälle das Zünglein an der Waage sein. Allerdings bieten nur die wenigsten Tarife Schutz bis 100 % Mitwirkungsanteil. Im Gegensatz dazu rechnen Testsieger Unfallversicherungen bestehende Erkrankungen sogar erst dann an, wenn diese zu 100 Prozent (!) mitgewirkt ab. Nur damit sind auf der sicheren Seite. Prüfen Sie daher im eigenen Interesse, ob die für Sie beste „Unfallversicherung Mitwirkungsgrad 100“ leistet. Andernfalls sollten Sie Ihre bestehende Unfallversicherung kündigen und zu einer wirklich erstklassigen Unfallversicherung wechseln. Getreu meinem Rat: Raus aus miesen Policen!
Unfallversicherungen ohne Mitwirkungsanteil
Nur wenige Unfallversicherungen verzichten im Leistungsfall auf die Anrechnung von Vorerkrankungen. Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch sortierte Liste mit Versicher und Tarifbezeichnung von Unfallversicherungen, die auf einen Mitwirkungsanteil verzichten. Die wahrscheinlich beste Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen und noch dazu ohne Mitwirkungsanteil ist die Askuma Sorgenfrei Plus.
- Askuma – Tarif: Sorgenfrei Plus
- Barmenia – Tarif: Versicherung Premium-Schutz
- Basler – Tarif: Versicherung Gold
- Concordia – Tarif: Versicherung Sorglos
- Haftpflichtkasse Darmstadt – Tarif: Einfach Komplett
- Handara – Tarif: Premium
- Janitos – Tarif: Best Selection
- Konzept & Marketing – Tarif: prime 2.0
- LBN – Tarif: Besser+
- VHV Versicherung – Tarif: Exklusiv
- Volkswohlbund – Tarif: KomfortPlus
- Waldenburger – Tarif: Premium-Plus
Wie Sie die beste Unfallversicherung mit Mitwirkungsanteil 100 finden
Grundsätzlich gilt bezüglich des Mitwirkungsanteils: Je höher, umso besser:
→ Klicken zum Beispiel: 100%-Mitwirkungsgrad im VHV-Tarif EXKLUSIV
Den Mitwirkungsanteil der verschiedenen Versicherer können Sie mit diesem Tool kostenlos prüfen:
📶 TARIFCHECK → Leistungen detailliert prüfen
Wählen Sie folgende Einstellung:
👍 TIPP: Zur Recherche für Ihre beste Unfallversicherung mit optimalem Mitwirkungsanteil die Vorgabe „generell keine Anrechung“ wählen.
So wird der Mitwirkungsanteil bestimmt:
In 6 Schritten den Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung bestimmen:
- Unfallhergang möglichst genau beschreiben.
Eine detaillierte Beschreibung des konkreten Unfallhergangs erleichtert die Bestimmung des Verhältnisses zwischen versichertem Unfall und bereits vorhandener Krankheit und Gebrechen. - Unfallbedingten Schaden (Erstkörperschaden) bestimmen.
Welche konkreten Verletzungen konnten nach dem Unfallereignis festgestellt werden? - Krankheiten und Gebrechen feststellen.
Liegt beispielsweise ein Diabetes vor, welcher gegebenenfalls zu Wundheilungsstörungen geführt hat? - Geeignete Untersuchungsmethoden auswählen.
Röntgenaufnahmen eignen sich zur Bestimmung von Frakturen, sowie von von altersbedingten Veränderungen (z.B. Osteoporose). Kernspintomografie / Magnetresonanztomografie (MRT) eignen sich zur Feststellung von Verletzungen insbesondere an Weichteilen. - Ursache-Wirkungs-Zusammenhang (Kausalität) bestimmen.
Nach einem Unfall muss geklärt werden, inwieweit Krankheiten oder Gebrechen 1. bei der Entstehung einer Gesundheitsschädigung und 2. an den Unfallfolgen mitgewirkt haben. Demgegenüber führt eine Mitwirkung an den Ursachen nicht zu einer Kürzung. - Normalen Altersverschleiß prüfen.
Prüfen, ob die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen größer ist als der normale dem Alter entsprechende Verschleiß. Bei der Bestimmung und Anrechnung eines Mitwirkungsanteils muss der normale altersentsprechende Verschleiß berücksichtigt werden. - Mitwirkungsanteil festlegen.
Die Höhe eines Mitwirkungsanteils kann nicht mathematisch genau errechnet werden. Vielmehr muss ein Arzt oder Gutachter die Höhe des Mitwirkungsanteils grob schätzen. Die Bestimmung des Mitwirkungsanteils orientiert sich an Tabellen, die zwischen „keiner“ und „höchstgradiger“ Anrechnung unterscheiden. Daraus kann ein Anteil zu Lasten der Unfallversicherung in Höhe zwischen 0 – 100 % resultieren.
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Mitwirkungsanteil vergleichen – Je höher um so besser!