Unfallversicherung steuerlich absetzbar

Von | Oktober 14, 2020

Worauf es ankommt, damit Ihre Unfallversicherung steuerlich absetzbar ist


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So ist eine Unfallversicherung steuerlich absetzbar
So ist Ihre Unfallversicherung steuerlich absetzbar

Mit dieser Anleitung gestalten Sie Ihre Unfallversicherung steuerlich absetzbar. Jeder Versicherte fragt sich, ob und in welchem Rahmen er seine Unfallversicherung steuerlich absetzen kann. Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Daten, worauf es ankommt.

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Was müssen Sie wissen, damit Sie Ihre Unfallversicherung in der Steuererkläung absetzen können?


Manche Versicherungsverträge können Sie steuerlich geltend machen – andere nicht. Grundsätzlich belohnt der Staat seine Bürger für vorausschauende Eigeninitiative und private Vorsorge. Daraus resultiert, dass bestimmte Ausgaben als „Werbungskosten“ oder „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ wie zum Beispiel eine private Unfallversicherung steuerlich absetzbar sind.


Wann Beiträge als Werbungskosten in der Unfallversicherung steuerlich  absetzbar sind


Als Werbungskosten bezeichnen die Finanzbehörden sämtliche Kosten, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrem Beruf bzw. Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Die Bezeichnung leitet sich davon ab, weil diese Kosten der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihrer Einnahmen dienen (§ 9 I EStG). Unter der Voraussetzung, dass Ihnen diese Kosten nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, können Sie diese als Werbungskosten ansetzen:

  • a) in tatsächlicher Höhe mit entsprechendem Nachweis
  • b) in Höhe der Pauschbeträge für Werbungskosten

Dies gilt auch für den Beitrag, den Sie für IhrenUnfallschutz zahlen. In den meisten Fällen können Sie Ihre Unfallversicherung steuerlich absetzen, zumindest teilweise als Werbungskosten. Nach einem Erlass des Finanzministeriums vom 18.02.1997 ist die Aufteilung von Beiträgen zur Unfallversicherung in Werbungskosten und Sonderausgaben zulässig. Die Finanzbehörden akzeptieren bei marktüblichen privaten Unfallversicherungen in Form von Einzel- und Familienunfallversicherungen folgende Aufteilung:

  • 50 % als Werbungskosten
  • 50 % als Sonderausgaben

TIPP:  Ihr Versicherer erstellt Ihnen kostenlos eine Bescheinigung für Ihre Steuererklärung. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, dass Sie sich die Aufteilung des Beitrags in private und berufliche Risiken bestätigen lassen. (BMF-Schreiben vom 28.10.2009, BStBl. 2009 I S. 1275, Tz. 1.3)


Folgende Fälle sind zu unterscheiden:


  1. Unfallversicherung für den privaten und beruflichen Bereich.
    (→ Gemischte Unfallversicherung)
  2. Ausschnittsdeckung nur während der beruflichen Tätigkeit.
    (→ Beruflich bedingte Unfallversicherung)

In den meisten Unfallversicherungen (Ziffer 1.) sind sowohl berufliche Unfälle als auch private Unfälle in Ihrer Freizeit versichert. Überlicherweise sehen diese Verträge eine weltweite 24-Stunden-Deckung vor.

Da sich in diesen Verträgen ein Teil des Beitrags auf berufsbedingte Unfallrisiken erstreckt, können Sie für diesen Beitragsanteil Werbungskosten geltend machen. Dies gilt u.a. für:

TIPP:  Sind Sie der Meinung, dass ein höherer Beitragsanteil als 50:50 auf Ihr berufliches Unfallrisiko entfällt? Dann begründen Sie dies gegenüber dem Finanzamt. Andernfalls wird das Finanzamt die Aufteilung schätzen oder im Regelfall die Hälfte des Beitrags anrechnen. Sind durch Ihre Unfallversicherung ausschließlich berufliche Unfälle versichert, können Sie die von Ihnen gezahlten Versicherungsbeiträge voll absetzen. Zu den beruflichen Unfällen zählen beispielsweise Unfälle im Betrieb, auf der Baustelle oder auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit.


Wie hoch ist eine Unfallversicherung steuerlich absetzbar?


WICHTIG:  Das Finanzamt zieht automatisch eine Werbungskostenpauschale von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Das heißt für Sie: Nur wenn Ihre nachgewiesenen diesen Pauschbetrag übersteigen, können Sie von weiteren Werbungskosten steuermindernd profitieren. Die Höhe des aktuellen Werbungskostenpauschbetrags finden Sie hier.

TIPP:  Wenn Ihre Werbungskosten weit unter dem Werbungskostenpauschbetrag liegen, lohnt sich der Aufwand eines Nachweises nicht.


Vorsorgeaufwendung – Wie Sie den Beitrag zur Unfallversicherung von der Steuer absetzen


Den Anteil des Beitrags zu Ihrer privaten Unfallversicherung, welcher auf Freizeitunfälle entfällt, können Sie als sonstigen Vorsorgeaufwand geltend machen. Allerdings gibt es auch diesbezüglich folgende Obergrenze bzw. Voraussetzung gemäß Einkommenssteuergesetz (§ 10 Abs. 4 Satz 2):

  • Steuerlich absetzbar sind Beiträge, welche noch nicht durch den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen in Form von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.

TIPP:  Sie sparen zwar Steuern weil eine private Unfallversicherung steuerlich absatzbar ist, doch den weitaus größeren Effekt erzielen Sie, in dem Sie Ihre Unfallversicherung vergleichen. Bis zu 80 Prozent Beitragsunterschied sind möglich. Diese extremen Beitrags- und Leistungsunterschiede erklären, warum nicht jede Unfallversicherung sinnvoll ist.

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