Zu versichernde Person – einfach erklärt!

Zu versichernde Person – Das musst du wissen

Zu versichernde Person - mit einfachen Worten erklärt
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Die zu versichernde Person ist einer der Akteure in einem Versicherungsvertrag. Denn wie in einem Theaterstück gibt es auch in jedem Versicherungsvertrag verschiedene Rollen. In diesem Beitrag erfährst du, was den Versicherten unterscheidet: Erstens vom Versicherungsnehmer, vom Bezugsberechtigten und darüber hinaus vom Beitragszahler.

Diese Rollen gibt es bei allen Personenversicherungen:

  • Versicherungsnehmer (VN)
    Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Er bestimmt den gewünschten Versicherungsumfang und kann rechtswirksame Willenserklärungen zum Vertrag abgeben. Der Versicherungsnehmer bei Kindern ist oft ein Elternteil.
  • Versicherte(r) oder zu versichernde Person (VP)
    Die zu versichernde Person ist das „Risiko“, welches versichert werden soll. Insofern sie unter anderem relevant für die Kalkulation des Beitrags.
  • Beitragszahler
    Der Beitragszahler finanziert den Versicherungsvertrag. Von seinem Konto werden die Versicherungsbeiträge per SEPA-Mandat eingezogen.
  • Bezugsberechtigter
    Der Bezugsberechtigte erhält die vereinbarte Leistung wenn ein versicherter Schaden eintritt.

Was versteht man unter „Zu versichernde Person“ ?

Wie der Name schon andeutet, muss bei einer Personenversicherung zumindest eine Person versichert sein. Diese bezeichnet man auch als versicherte Person oder als Versicherten. Im Versicherungsantrag legst du fest, wer die zu versichernde Person sein soll. Das kannst entweder du selbst sein, aber auch genauso gut ein anderer. So zum Beispiel ein Mitglied deiner Familie.

Besonderheit in der Unfallversicherung

Bei einer Unfallversicherung kann es auch mehrere versicherte Personen geben. Mit unserem Tarif-Checker kannst du beispielsweise die besten Angebote für bis zu 8 versicherte Personen gleichzeitig vergleichen. Das ist vor allem für große Familien optimal.

Die versicherte Person bestimmt den Preis und die Annahme

Die meisten Personenversicherungen setzen die Beantwortung von Gesundheitsfragen voraus. Deshalb bestimmen der Gesundheitszustand, ebenso wie das Alter, der Beruf und die Hobbys der zu versichernden Person, ob und unter welchen Bedingungen auf das Leben oder die Gesundheit des zu Versichernden abgeschlossen werden kann.

Eine Ausnahme bilden z.B. Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen.

Daran erkennst du die versicherte Person in einer Police:

  • Beispielsweise bei wessen Versterben die vereinbarte Todesfall-Leistung fällig wird.
  • Oder für welche Person bei einem Unfall die vereinbarte Invaliditätssumme gezahlt wird.
  • Ebenso, wessen Verlust von Fähigkeiten beispielsweise eine lebenslange Grundfähigkeitsrente auslöst.

Der Experten-Tipp:

Versicherungsnehmer und versicherte Person trennen

In vielen Fällen sind der Versicherungsnehmer und die zu versichernde Person identisch. Das muss aber nicht der Fall sein. Manchmal ist es sogar sinnvoll, diese beiden Rollen absichtlich zu trennen. Dadurch kannst du zum Beispiel eine Menge Erbschaftsteuer sparen.

So sparst du mit einer Überkreuz-Versicherung Erbschaftsteuer

Nehmen wir an, zwei Partner wollen sich gegenseitig absichern, falls einer von ihnen stirbt. Eine Risikolebensversicherung ist eine gute Möglichkeit, um dies zu erreichen. Wenn allerdings jeder von ihnen eine Police abschließen würde, in der er oder sie der Versicherungsnehmer und gleichzeitig die zu versichernde Person ist, würde der Partner im Todesfall eine hohe Kapitalauszahlung aus der Police des anderen als Begünstigter erhalten. Das Finanzamt würde sich vermutlich freuen und die Erbschaftssteuer ist happig.

Deshalb ist es besser, wenn jeder Partner als versicherte Person im Vertrag des anderen auftritt. Dann erhält jeder, falls der Partner verstirbt eine Leistung aus seinem eigenen Versicherungsvertrag. Und der Fiskus geht leer aus.

Muster für die Vertragsgestaltung

Vertrag 1:

  • Versicherungsnehmer = Partner A
  • Beitragszahler = Partner A
  • Bezugsberechtigter = Partner A
  • Versicherte Person = Partner B

Vertrag 2:

  • Versicherungsnehmer = Partner B
  • Beitragszahler = Partner B
  • Bezugsberechtigter = Partner B
  • Versicherte Person = Partner A

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