Eigenbewegung in der Unfallversicherung – Diesen Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden!
Was ist Eigenbewegung in der Unfallversicherung? Zunächst einmal ein sehr wichtiges Qualitätsmerkmal, welches nach unserem Dafürhalten in keiner privaten Unfallversicherung fehlen sollte. Doch längst nicht alle Policen zahlen bei unfallbedingten Eigenbewegungen. Wenn Sie Ihre Unfallversicherung vergleichen, werden Sie feststellen: Nur die leistungsstärksten und besten Unfallversicherungen bietet diesen beitragsfreien Einschluss. Wenn Sie noch zögern, ob eine private Unfallversicherung für Sie persönlich überhaupt Sinn macht, lesen Sie unseren Artikel: Braucht man eine private Unfallversicherung?
Worum geht es bei den Eigenbewegungen?
BEISPIEL: In Ihrer Handball-Mannschaft nennt man Sie den „Löwen“. Sie sind allseits für Ihren Kampfgeist bekannt. Ihr Motto lautet: „Alles oder nichts“. Kein Ball entgeht Ihren „Fängen“. Dies führt hin und wieder zu den eigenartigsten Verrenkungen. Insbesondere, wenn Sie im Wurf mit lang gestrecktem Arm am Trikot eines Mitspielers hängen bleiben. Es stellt sich die Frage: Wenn diese Bewegung zu bleibenden Unfallfolgen führt, wäre dies als Eigenbewegung in Ihrer Unfallversicherung mitversichert?
Was ist ein Unfall durch Eigenbewegung?
Die von manchen Unfallversicherungen nicht gedeckte Eigenbewegung ist womöglich der Tatbestand, über den nach einem Unfall am meisten gestritten wird. In meinen Fachkolumnen habe ich immer wieder auf das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Eigenbewegungen hingewiesen. Deshalb widmen wir dem „Eigenbewegung in der Unfallversicherung“ einen eigenen Beitrag.
Die Problematik der „Eigenbewegung“ resultiert letztlich aus 3 Fragen:
- Was ist ein Unfall im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen?
- Was verstehen Unfallversicherer unter Eigenbewegung?
- Ist eine Eigenbewegung in den jeweiligen Bedingungen als versicherter Unfall anerkannt?
1️⃣. Die erste Frage haben wir bereits in einem eigenen Beitrag ausführlich beantwortet und Ihnen dazu ein Erklärvideo erstellt. Der Knackpunkt der Eigenbewegung ist die geforderte „Einwirkung von außen„. Was bedeutet das konkret?
Die 3 nachfolgenden echten Beispiele verdeutlichen, was man unter einem versicherten Unfall im Sinne von äußerer Einwirkung versteht:
- Unsere Kundin (Köchin) bereitete ein schmackhaftes Essen zu. Dabei rutschte ihr ein teures und sehr scharfes Fleischmesser aus der Hand. Reflexartig griff sie zu, um das „gute“ Messer vor dem Aufprall auf den gefliesten Boden zu retten. Leider fasste sie dabei in die Klinge und zertrennte sich die Sehne zwischen Daumen und Zeigefinger.
- Unser Kunde war am frühen Abend mit seinem Motorrad im Westerwald unterwegs. Ein Wildschwein kreuzte plötzlich die Fahrbahn und lief ihm ins Vorderrad. Er stürzte und verletzte sich schwer.
- Ich selbst fuhr mit meinem kleinen Sohn Benjamin (damals 4 Jahre) auf dem Fahrrad. Er geriet aus ungeklärter Ursache mit seinem Fuß zwischen Speichen und Vordergabel. Dabei zog er sich einen komplizierten Spiralbruch am Bein zu.
Für weitere Beispiele lesen Sie bitte unseren ausführlichen Beitrag: Was ist ein Unfall?
2️⃣. Ein versicherter Unfall durch eine Eigenbewegung ist gekennzeichnet durch:
- a) Reflexbewegungen
- b) typische Bewegungen des Körpers in Verbindung mit einem unvorhergesehenen Ereignis
Wo liegt das Problem?
Die meisten unserer Bewegungen sind gewollt und gesteuert. Sie verlaufen in der Regel genau so ab, wie wir es uns vorstellen. „Normale Bewegungsmuster“ stellen jedoch keinen versicherten Unfall dar. Auch dann nicht, wenn wir dazu etwas Muskelkraft aufwenden müssen, welche nicht über das für Durchschnittsmenschen normale Maß hinausgeht. Daraus resultierende Körperschädigungen sind nicht versichert, da die Definition des Unfallbegriffs nicht erfüllt wird. In der Praxis führt die Ablehnung des Unfallversicherers regelmäßig nicht nur zu Unverständnis, sondern zu handfestem Ärger.
Wenn jedoch unsere eigenen Bewegungen, welche normalerweise planmäßig und von Anfang bis Ende beherrschbar verlaufen, durch einen hinzukommenden außergewöhnlichen Zustand der Außenwelt gestört werden, reagiert unser Körper auf diese Ablaufstörung in der Regel mit einer unerwarteten Ausgleichsbewegung (Eigendynamik).
So zum Beispiel wenn Sie:
- stürzen
- umknicken
- abgleiten
- sich abfangen müssen
- sich abstützen müssen
In einer mathematischen Formel könnte man es so beschreiben:
NE + Ü = AB
d.h. Normale Eigenbewegung + Überraschung = Ausgleichsbewegung
Wie die Gerichte zu Eigenbewegungen urteilen
Die Diskussion, was eine unfallversicherte Eigenbewegung ist und was nicht, beschäftigt regelmäßig die deutschen Gerichte. Dabei geht es immer um den Punkt, ob das vorgefallene Ereignis die Definition des Unfallbegriffs erfüllt oder nicht. Die Praxis in der Schadenregulierung zeigt, dass Verletzungen als Folge von Eigenbewegungen vor allem dann auftreten, wenn die versicherte Person bereits vor dem Unfall gesundheitlich geschwächt war.
Die häufigsten Ursachen sind:
- Krankheiten
- Gebrechen
- altersbedingte Degeneration
(Rückbildung, Verschleiß, Verfall)
Die Richter stellten fest:
Ein vollkommen gesunder Mensch knickt normalerweise nicht auf einer Bodenfläche einfach um, wenn diese vollkommen eben, trocken und ohne Hindernisse ist. Kommt es dennoch zu einem Umknicken des Fußes resultiert dies erfahrungsgemäß oft aus bereits geschwächten Bändern des Sprunggelenks. Ähnliche Effekte kann man häufig beim Zerreißen von Achillessehnen oder bei Schäden im Bereich der Rotatorenmanschette (Schultergelenk) beobachten, welche meist bereits vorher überstrapaziert waren.
Beispiele für gerichtlich nicht als unfallbedingt anerkannte Eigenbewegungen:
- Umknicken des Fußes beim Aussteigen aus dem Auto auf eine ganz normale Bodenfläche ( d.h. keine Unebenheiten, keine Gegenstände, keine Eisglätte etc.)
- Reißender Schmerz im Rückenbereich bei normalen Gartenarbeiten mit einem Spaten (keine überraschenden Hindernisse im Boden wie z.B. Steine, Wurzel, Metall, Draht etc.)
- Umknicken auf normaler ebener Fläche ohne irgendeine andere Einwirkung
Schadenbeispiele für Eigenbewegungen
In diesen Alltags-Situationen kommt es zu Unfällen durch Eigenbewegungen:
- Umknicken des Fußgelenks beim Aussteigen aus dem Auto.
- Bandscheibenvorfall beim Anheben einer Mörtelwanne.
- Wirbelbruch beim Festziehen einer bereits festgestellten Handbremse.
- Fußballer schießt im Liegen und zieht sich Meniskusriss zu.
- Fußballer bleibt beim Laufen in der Grasnarbe hängen und zieht sich Kreuzbandriss zu
- Verdrehen eines Gelenks beim Halten einer langen Leiter.
- Bandscheibenvorfall beim Herausreißen eines Strauches.
- Tennisspieler streckt sich sehr heftig, um hohen Ball zu erreichen.
- Bänderriss aufgrund eines „Ausrutschers“ beim Tanzen.
- Straucheln beim Tritt in eine Vertiefung auf dem Fußweg (z.B. fehlende Bodenplatte).
- Umknicken des Fußgelenks aufgrund einer Unebenheit im Boden.
- Knieverletzung nach dem Absprung vom Fahrrad.
- Beim Tragen gerät eine Last ins Wackeln und droht zu entgleiten.
- Auf der Treppe treten Sie nur knapp auf die Stufe und rutschen davon ab.
- Beim Ausstieg aus dem Autotreten Sie auf einen größeren Stein, und knicken um.
Wofür braucht man Eigenbewegung in der Unfallversicherung?
3️⃣. Der Einschluss von Eigenbewegungen in der Unfallversicherung wird allgemein unterschätzt. Das zeigen aktuelle Umfragen:
- 52 Prozent haben keinen Schutz gegen Unfälle durch Eigenbewegungen
- 25 Prozent wissen nicht, ob ihre Police den wichtigen Einschluss von Eigenbewegungen enthält
- Mehr als jeder 2. Berufstätige (55%) wünscht sich von seiner Unfallversicherung, dass diese auch bei unglücklichen Eigenbewegungen zahlt. Bei Nicht-Berufstätigen sind es immerhin noch 41%.
TIPP: Jede Unklarheit in den Versicherungsbedingungen gibt Gelegenheit zur Interpretation. Im Zweifelsfall eröffnen Sie Ihrem Versicherer damit die Möglichkeit, Ihren Unfall bedingungsgemäß abzulehnen. Damit es nach einem Unfall keine unnötigen Diskussionen mit Ihrer Unfallversicherung gibt, ist der Einschluss von Eigenbewegungen in der Unfallversicherung sinnvoll und empfehlenswert.
EXTRA-TIPP: Nach einem „Unfall“ sollten Sie dem Versicherer gegenüber deutlich machen, dass Sie von einem klassischen Unfall oder von einer erhöhten Kraftanstrengung / Eigenbewegung ausgehen. Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Ihr „normaler“ Bewegungsablauf der Eigenbewegung wurde von außen „außergewöhnlich“ und für Sie überraschend beeinflusst.
- Bei der Arbeit mit oder an einer Sache hat diese eine „unvorhergesehene Eigendynamik“ entwickelt.
- Ein Gegenstand drohte, plötzlich aus dem Gleichgewicht zu geraten und Ihr Gegensteuern zog eine Gesundheitsschädigung nach sich.
- Ein Objekt lief Gefahr, umzustürzen und Ihre Reaktion darauf verursachte eine Gesundheitsschädigung.
WICHTIG: Wenn der Versicherungsschutz für Eigenbewegungen nicht ausdrücklich vereinbart gilt, dann liegt ein versicherter Unfall nur dann vor, wenn jemand durch einen plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet.
Welche Unfallversicherung zahlt bei Eigenbewegung?
Nur wenige Unfalltarife bieten Schutz bei Eigenbewegungen.
Beispielhafte Leistungsaussage in der Interrisk XXL Unfallversicherung:
„Unter den Versicherungsschutz fallen u.a.: Gesundheitsschäden infolge Eigenbewegungen […] Der erweiterte Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden infolge Eigenbewegungen gilt nicht für Verletzungen von Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und Blutungen innerer Organe.“
„Zu den versicherten Eigenbewegungen (Absatz a)) zählen auch Kraftanstrengungen. Für einen Oberschenkelhalsbruch oder einen Armbruch leisten wir, ohne dass es auf die Ursache ankommt und ohne uns auf eine Verursachung durch Krankheiten nach § 2 zu berufen. Zu den nicht unter den erweiterten Versicherungsschutz für Eigenbewegungen fallenden Verletzungen des Kopfes zählen beispielsweise auch Gesundheitsschäden an Augen oder Gehirn.
Beispielhafte Leistungsaussage in der ASKUMA Sorgenfrei Plus:
„Unfälle durch Eigenbewegung sind im Sorgenfrei Plus Paket nicht mitversichert. Ausnahme: Durch Eigenbewegung verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche (Ziffer 5.2.7).“
Für einen detaillierten LeistungsCheck der mitversicherten Eigenleistungen empfehlen wir Ihnen unseren → TARIFCHECK. Mit diesem kostenlosen Spezialvergleich können Sie jede Detail-Leistung einer Unfallversicherung prüfen. So finden Sie schnell und unkompliziert die in Frage kommenden Lösungen.
So gehen Sie vor:
- Klicken Sie hier und öffnen Sie den → TARIFCHECK.
- Scrollen Sie nach unten.
- Aktivieren Sie unter der Grafik „Leistungen bei Verlust von Organen und Gliedmaßen“
(Bild: Frau im Fitness-Dress) zunächst den Punkt:- „Ich möchte weitere Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz machen. Es werden dann nur Tarife angezeigt, welche die Vorgaben erfüllen.“
- Aktivieren Sie als nächstes die beiden Leistungsfragen:
- „Bleibende Schäden durch Eigenbewegungen mitversichert?“ = ja
- „Bleibende Schäden erhöhte Kraftanstregung mitversichern?“ = ja
Mit dieser Vorauswahl erhalten Sie als Ergebnis einen ausführlichen Marktvergleich aller Anbieter, welche die Eigenbewegung in den Bedingungen zur Unfallversicherung mitversichern. TIPP: Vergleichen Sie die Eigenleistungen bevor Sie ggf. eine Unfallversicherung kündigen.
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