Krieg auf der Welt

Krieg auf der Welt. Was leistet die Unfallversicherung?

Krieg auf der Welt - Was leistet die Unfallversicherung
Terror, Innere Unruhen und Gewalt sind nur bedingt versichert.

Es ist immer Krieg auf der Welt, aber diesmal betrifft er uns: Der Krieg in der Ukraine. Zunächst noch indirekt, aber wir haben keine Garantie, dass dies für immer so bleibt. Angesichts der geopolitischen Lage und durch Terrorakte oder Aufstände fragen sich immer mehr Menschen: „Wenn Krieg auf der Welt ist, zahlt dann noch meine Unfallversicherung?“ und „Sind langfristige Verletzungsfolgen durch Militäreinsätze abgesichert?“

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema „Privater Unfallschutz im Kriegsfall“. Je nach Bedingungen weichen die Aussagen und Leistungen von Versicherer zu Versicherer und je nach vereinbartem Tarif voneinander ab.

So schützen Unfallpolicen wenn auf der Welt Krieg ist

Wenn auf der Welt Krieg herrscht, gibt es – wenn überhaupt – nur einen begrenzten Unfallschutz. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Folgen eines Krieges für die Versicherer unverhältnismäßig, unberechenbar und daher unkalkulierbar sind. In dieser Hinsicht sollen die Unfallversicherer durch die sogenannte Kriegsklausel geschützt werden.

Was bedeutet Krieg in der Unfallversicherung?

Es existieren zwei Kriegsbegriffe:

  1. versicherungsrechtlicher Kriegsbegriff
  2. Kriegsbegriff im völkerrechtlichen Sinne

Was als Krieg gilt, wird im Versicherungsrecht weiter gefasst. In diesem Sinne gilt jeder Zustand von Gewalt, der tatsächlich einem Krieg ähnelt, als Krieg. Dabei wird nicht auf zeitliche, sachliche und räumliche Definitionen verwiesen, wie sie im Völkerrecht festgelegt sind. Auch ein Bürgerkrieg ist in diesem Sinne ein Krieg.

Für wen gilt der Unfall-Ausschluss bei Krieg?

Grundsätzlich gilt der Ausschluss für alle Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch einen Krieg oder Bürgerkrieg verursacht werden. Ganz gleich ob als Privatperson, Geschäftsmann oder Soldat. Unter diesen Ausschluss fallen auch vorbereitende Kriegshandlungen und Schäden durch zum Beispiel:

  • Verminung von Bereichen
  • Chemische Entlaubung von Wäldern
  • Explosion von Minen, Sprengfallen oder Blindgängern
  • Einsturz von beschädigten Häusern etc.

Grundsätzlich gilt: Unfälle sind ausgeschlossen, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Krieg und dem schädigenden Ereignis besteht. Das bedeutet: Unfälle, die sich nur zufällig während eines Kriegs ereigneten und auch sonst hätten passieren können, sind nicht ausgeschlossen.

Wenn die bislang versicherte Person Kriegsdienst leistet, wird der Unfallschutz und auch die Beitragszahlungspflicht unterbrochen. Danach lebt beides wieder auf. Das Ruhen bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche.

Was passiert, wenn Sie im Ausland von einem Krieg überrascht werden

Bereits seit 1999 enthalten die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 08/99) eine Überraschungsklausel. Dadurch besteht Versicherungsschutz, wenn Sie oder eine versicherte Person im Ausland von einem Krieg oder Bürgerkrieg überrascht werden. Allerdings gilt dieser Versicherungsschutz nur für 7 Tage. Es sei denn, Ihr Unfalltarif sieht eine verbesserte Regelung zu Ihren Gunsten vor (z.B. VHV EXKLUSIV mit 14 Tagen).

Diese Überraschungsklausel schützt Sie vor allem als:

  • Tourist / Touristin
  • Geschäftsmann / Geschäftsfrau
  • Journalist / Journalistin
  • etc.

Allerdings gilt die Überraschungsklausel nicht, wenn Sie in oder durch Staaten reisen, in denen bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Gleiches gilt, wenn Sie aktiv an Kriegshandlungen teilnehmen. Außerdem sind Unfälle, die durch ABC-Waffen verursacht werden, ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um atomare, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen, die heute oft als CBRN-Waffen (chemische, biologische, radiologische und nukleare Waffen) bezeichnet werden. Auch bei einem Krieg zwischen den Weltmächten und insbesondere zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA greift die Überraschungsklausel nicht.

Die Beweislast liegt übrigens beim Versicherer, wobei ein Anscheinsbeweis ausreicht.

Beispielhafte Leistungsaussagen von Versicherern:

Die nachfolgenden Aussagen orientieren sich an der VHV Unfallversicherung KLASSIK GARANT EXKLUSIV, wobei sich die Leistungen je nach Anbieter unterscheiden. In der Regel werden Krieg oder Bürgerkrieg einander gleichgestellt. Versichert sind unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Bürgerkrieg verursachte Unfälle. Vorausgesetzt, Sie oder eine andere versicherte Person (z.B. Familienmitglied, Mitarbeiter) werden auf einer Reise im Ausland von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen überrascht.

Allerdings erlischt der Versicherungsschutz am Ende des 14. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Unfallschutz ausgeschlossen ist:

  • zum Beispiel bei Reisen in oder durch Staaten, in denen bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht.
  • außerdem bei der aktiven Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg.
  • ebenso für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen.

Versichert sind Folgen von Unfällen durch:

  • Terroranschläge, die außerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien verübt werden.
  • darüber hinaus gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht auf der Seite der Unruhestifter teilgenommen hat.
  • zudem Unfälle durch Schlägereien, wenn die versicherte Person nicht der Urheber war.
  • ferner gelten Unfälle durch Schlägereien als mitversichert, wenn die versicherte Person bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (z.B. als Polizist) in diese verwickelt war.

In den Versicherungsbedingungen der NV Unfallversicherung heißt es zum Bespiel:

Krieg auf der Welt - Leistungsaussage der NV Unfallversicherung 1

Hier lautet der letzte Satz. Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen „im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.“ Doch was ist ein „kriegsähnlicher Zustand“?

Beim Begriff „kriegsähnlicher Zustand“ kommt es nicht auf die völkerrechtliche Bestimmung an, sondern auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Danach ist unter Krieg jede Anwendung militärischer Gewalt zwischen zwei oder mehreren Staaten zu verstehen.

Können sich Soldaten und Soldatinnen überhaupt gegen Unfälle versichern?

Ja, vom Prinzip stellt dies kein Problem dar. Allerdings bietet nicht jeder Versicherer Unfallschutz für Soldaten und Soldatinnen. Schließlich ist der Beruf auch in Friedenszeiten mit Alltagsgefahren verbunden (z.B. Manöver).

Versicherbare Sodaltenberufe:

Somit sind nicht kriegsbedingte Unfälle von Soldaten und Soldatinnen versicherbar – auch während der Zeit eines Auslandseinsatzes im Krisengebiet wie zum Beispiel:

  • Verkehrsunfälle
  • Freizeitunfälle
  • Sportunfälle

Krieg in der Ukraine. Jetzt spenden!

Krieg in der Ukraine - jetzt spenden!
Jeder Euro hilft den Opfern dieser humanitären Katastrophe!

Die Lage in der Ukraine ist dramatisch. Den Menschen fehlt es an allem:

  • Lebensmittel
  • Wasser
  • Strom
  • Medikamente
  • Unterkünfte
  • Warme Kleidung
  • Psychologische Unterstützung
  • Zuneigung

Spenden für den Krieg in der Ukraine sind im Moment wohl die effektivste Möglichkeit, wie wir der Ohnmacht begegnen und helfen können. Aber wohin soll man spenden? Welche Adressen sind vertrauenswürdig? Wie können Sie sicher sein, dass Ihre Spende gut angelegt wird.

Das Deutsche Zentralistitut für soziale Fragen (DZI) hat dazu eine DZI Spenden-Info „Nothilfe Ukraine“ aufgelegt. Darin finden Sie unter anderem:

Sie lesen gerade:
Krieg auf der Welt. Was leistet die Unfallversicherung?