Eigenbewegung Unfallversicherung – Was ist das?

Eigenbewegung in der Unfallversicherung – Diese Stolperfalle musst du unbedingt vermeiden!

Eigenbewegung in der Unfallversicherung wird unterschätzt
Ist Umknicken eine versicherte Eigenbewegung?

Was hat es mit der Eigenbewegung in der Unfallversicherung auf sich? Ist sie förderlich oder Firlefanz? Brauchst du diese Erweiterung? Und wo gibt es so etwas?

Zuerst einmal geht es um ein nicht zu unterschätzendes Qualitätsmerkmal. Also ein echtes „Must-have“, dass in keiner privaten Unfallversicherung fehlen sollte. Allerdings zahlen längst nicht alle Policen bei einer unfallbedingten Eigenbewegung. Wenn du einmal Unfallversicherungen vergleichst, wirst du schnell merken: Nur die leistungsstärksten und besten Unfallversicherungen bieten diesen beitragsfreien Einschluss. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über Eigenbewegungen in der Unfallversicherung wissen musst.

Worum geht es bei den Eigenbewegungen?

Stell dir vor:

In deiner Handballmannschaft wirst du „der Löwe“ genannt. Du bist für deinen Kampfgeist berühmt. Denn dein Motto lautet: Alles oder nichts! Kein Ball entgeht deinen „Fängen“ und deine Angriffslust ist gefürchtet. Das führt allerdings hin und wieder zu den seltsamsten Verrenkungen. Vor allem, wenn du beim Werfen mit lang ausgestrecktem Arm am Trikot eines Mitspielers hängen bleibst. Spätestens dann drängt sich die Frage auf: Wenn diese Aktion zu dauerhaften Unfallfolgen führt, wäre sie dann als Eigenbewegung in deiner Unfallversicherung abgedeckt?

15 Schadenbeispiele für Eigenbewegungen

Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte. Deshalb haben wir hier eine kleine Sammlung von alltäglichen Situationen zusammengestellt, in denen es durch Eigenbewegungen zu Verletzungsfolgen kommt:

  1. Umknicken des Fußgelenks beim Aussteigen aus dem Auto.
  2. Bandscheibenvorfall beim Anheben einer Mörtelwanne.
  3. Wirbelbruch beim Festziehen einer bereits festgestellten Handbremse.
  4. Fußballer schießt im Liegen und zieht sich Meniskusriss zu.
  5. Fußballer bleibt beim Laufen in der Grasnarbe hängen und zieht sich Kreuzbandriss zu
  6. Verdrehen eines Gelenks beim Halten einer langen Leiter.
  7. Bandscheibenvorfall beim Herausreißen eines Strauches.
  8. Tennisspieler streckt sich sehr heftig, um hohen Ball zu erreichen.
  9. Bänderriss aufgrund eines „Ausrutschers“ beim Tanzen.
  10. Straucheln beim Tritt in eine Vertiefung auf dem Fußweg (z.B. fehlende Bodenplatte).
  11. Umknicken des Fußgelenks aufgrund einer Unebenheit im Boden.
  12. Knieverletzung nach dem Absprung vom Fahrrad.
  13. Beim Tragen gerät eine Last ins Wackeln und droht zu entgleiten.
  14. Auf der Treppe trittst du nur knapp auf die Stufe und rutschst davon ab.
  15. Beim Ausstieg aus dem Auto knickst du auf einem größeren Stein um.

Immer wieder gut für juristischen Hickhack: Unfälle durch Eigenbewegung

Die von vielen Unfallversicherungen nicht gedeckte Eigenbewegung ist womöglich der Tatbestand, über den nach einem Unfall am meisten gestritten wird. In meinen Fachkolumnen habe ich immer wieder auf das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Eigenbewegungen hingewiesen. Denn daran scheiden sich die Geister. Deshalb widmen wir dem Thema „Eigenbewegung in der Unfallversicherung“ hier einen eigenen Beitrag.

Und aus diesem Grund ist auch eine Rechtsschutzversicherung so wichtig! Selbst dann, wenn du kein geborener „Prozesshansl“ bist.

Die Problematik der „Eigenbewegung“ ergibt sich letztlich aus 3 Fragen:

  1. Was ist ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen?
  2. Was verstehen Versicherer und Richter unter Eigenbewegung?
  3. Welche Unfallversicherung zahlt bei Eigenbewegungen?

Lass uns kurz auf jede Frage eingehen:

Was ist ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen?

Der Knackpunkt der Eigenbewegung ist die geforderte „Einwirkung von außen„. Was bedeutet das konkret? Die drei folgenden Beispiele aus unserer Praxis verdeutlichen, was man unter einem versicherten Unfall im Sinne von äußerer Einwirkung versteht:

  • Unsere Kundin (Köchin) bereitete ein schmackhaftes Essen zu. Dabei rutschte ihr ein teures und sehr scharfes Fleischmesser aus der Hand. Reflexartig griff sie zu, um das „gute“ Messer vor dem Aufprall auf den gefliesten Boden zu retten. Leider fasste sie dabei in die Klinge und zertrennte sich die Sehne zwischen Daumen und Zeigefinger.
    .
  • Unser Kunde war am frühen Abend mit seinem Motorrad im Westerwald unterwegs. Ein Wildschwein kreuzte plötzlich die Fahrbahn und lief ihm ins Vorderrad. Er stürzte und verletzte sich schwer.
    .
  • Ich selbst fuhr mit meinem kleinen Sohn (damals 4 Jahre) auf dem Fahrrad. Er geriet aus ungeklärter Ursache mit seinem Fuß zwischen Speichen und Vordergabel. Dabei zog er sich einen komplizierten Spiralbruch am Bein zu.

Für weitere Beispiele lies bitte unseren ausführlichen Beitrag: Was ist ein Unfall? Dort findest du auch ein Erklärvideo.

Was verstehen Versicherer und Richter unter Eigenbewegung?

Ein versicherter Unfall durch eine Eigenbewegung ist gekennzeichnet durch zwei Merkmale:

1. Reflexbewegungen

2. typische Bewegungen des Körpers in Verbindung mit einem unvorhergesehenen Ereignis

Wo liegt das Problem?

Die meisten unserer Bewegungen sind gewollt und gesteuert. Das bedeutet: Sie verlaufen in der Regel genau so ab, wie wir es uns vorstellen. Normale Bewegungsmuster stellen jedoch keinen versicherten Unfall dar. Auch das liegt auf der Hand.

Auch nicht, wenn wir dafür Muskelkraft einsetzen müssen, die nicht über das hinausgeht, was für Normalsterbliche normal ist. Wenn es dann zu einem körperlichen Schaden kommt, ist dieser nicht versichert, weil die Definition eines Unfalls nicht erfüllt ist. In der Praxis führt die Absage des Unfallversicherers meist nicht nur zu Unverständnis, sondern oft auch zu handfestem Ärger und rechtlichen Konflikten.

Wenn jedoch unsere eigenen Bewegungen, welche normalerweise planmäßig und von Anfang bis Ende beherrschbar verlaufen, durch einen hinzukommenden außergewöhnlichen Zustand der Außenwelt gestört werden, reagiert unser Körper auf diese Ablaufstörung in der Regel mit einer unerwarteten Ausgleichsbewegung (Eigendynamik).

So zum Beispiel wenn wir:

  • stürzen
  • umknicken
  • abgleiten
  • uns abfangen
  • oder uns abstützen müssen

In einer mathematischen Formel könnte man es so beschreiben:

NE + Ü = AB

d.h. Normale Eigenbewegung + Überraschung = Ausgleichsbewegung

Wie die Gerichte zu Eigenbewegungen urteilen

Die Diskussion, was eine unfallversicherte Eigenbewegung ist und was nicht, beschäftigt regelmäßig die deutschen Gerichte. Dabei geht es immer um den Punkt, ob das vorgefallene Ereignis die Definition des Unfallbegriffs erfüllt oder nicht. Die Praxis in der Schadenregulierung zeigt, dass Verletzungen als Folge von Eigenbewegungen vor allem dann auftreten, wenn die versicherte Person bereits vor dem Unfall gesundheitlich geschwächt war.

Die häufigsten Ursachen dafür sind:

  • Krankheiten
  • Gebrechen
  • altersbedingte Degeneration
    z.B. Rückbildung, Verschleiß oder Verfall

So denken die Richter:

Ein völlig gesunder Mensch knickt nicht einfach auf einer Bodenfläche um. Schon gar nicht, wenn der Untergrund vollkommen eben, trocken und ohne Hindernisse ist. Wenn dein Fuß dennoch umknickt, ist das oft die Folge von bereits geschwächten Bändern des Sprunggelenks.

Ähnliche Effekte sind beim Reißen von Achillessehnen zu beobachten. Oder bei Schäden an der Rotatoren-Manschette im Schultergelenk. Meistens waren diese schon vorher überlastet.

Damit eine Eigenbewegung als Unfallereignis nach § 178 VVG unter den Versicherungsschutz fällt, muss der „normale“ Verlauf oder Abschluss der Eigenbewegungen von außen unplanmäßig beeinflusst worden sein.

3 Urteile zu Eigenbewegungen auf die du dich stützen kannst

In diesen Fällen gingen die Gerichte von einer Eigenbewegung aus:

  • Tritt in eine Mulde neben dem Steinplattenweg
    (BGH, Urteil vom 28.01.2009 – IV ZR 6/08, NJW-RR 2009, 679)
    .
  • Tritt in eine Mulde neben dem Steinplattenweg
    (BGH, Urteil vom 28.01.2009 – IV ZR 6/08, NJW-RR 2009, 679)
    .
  • Tritt in eine Mulde neben dem Steinplattenweg
    (BGH, Urteil vom 28.01.2009 – IV ZR 6/08, NJW-RR 2009, 679)

Welche Unfallversicherung zahlt bei Eigenbewegungen?

Die Tragweite der Eigenbewegung in der Unfallversicherung wird allgemein unterschätzt. Das belegen verschiedene Umfragen:

  • 52 Prozent haben keinen Unfallschutz bei Eigenbewegungen.
    .
  • 25 Prozent wissen nicht, ob ihre Police Eigenbewegungen abdeckt.
    .
  • Mehr als jeder 2. Berufstätige (55%) wünscht sich von seiner Unfallversicherung, dass diese auch bei unglücklichen Eigenbewegungen zahlt.
    .
  • Bei Nicht-Berufstätigen sind es immerhin noch 41 Prozent.

MERKE: Jede Unklarheit in den Versicherungsbedingungen gibt Raum für Interpretationen. Und was bedeutet das? Im Zweifelsfall kann der Versicherer deinen Unfall ablehnen. Was also tun? Um unnötige Diskussionen mit deinem Unfallversicherer nach einem Unfall zu vermeiden, solltest du auf Einschluss von Eigenbewegungen in deiner Unfallversicherung achten.

TIPP:  Nach einem „Unfall“ solltest du deinem Versicherer gegenüber deutlich machen, dass du von einem klassischen Unfall oder von einer erhöhten Kraftanstrengung / Eigenbewegung ausgehst. Dazu musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Dein „normaler“ Bewegungsablauf der Eigenbewegung wurde von außen ungewöhnlich und für dich vollkommen überraschend beeinflusst.
    .
  • Bei der Arbeit mit oder an einer Sache hat diese eine „unvorhergesehene Eigendynamik“ entwickelt:
    .
    – Ein Gegenstand drohte, plötzlich aus dem Gleichgewicht zu geraten und dein Gegensteuern zog eine Gesundheitsschädigung nach sich.
    .
    – Ein Gegenstand drohte umzufallen und deine Reaktion darauf hat eine Verletzung zur Folge.

WICHTIG:   Wenn der Versicherungsschutz für Eigenbewegungen nicht ausdrücklich vereinbart gilt, dann liegt ein versicherter Unfall nur dann vor, wenn jemand durch einen plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet.

Welche Unfallversicherung zahlt bei Eigenbewegung?

Nur wenige Unfalltarife bieten Schutz bei Eigenbewegungen. So zum die Interrisk XXL Unfallversicherung, die eindeutig klarstellt:

„Unter den Versicherungsschutz fallen u.a.: Gesundheitsschäden infolge Eigenbewegungen […] Der erweiterte Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden infolge Eigenbewegungen gilt nicht für Verletzungen von Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und Blutungen innerer Organe.“

„Zu den versicherten Eigenbewegungen (Absatz a)) zählen auch Kraftanstrengungen. Für einen Oberschenkelhalsbruch oder einen Armbruch leisten wir, ohne dass es auf die Ursache ankommt und ohne uns auf eine Verursachung durch Krankheiten nach § 2 zu berufen. Zu den nicht unter den erweiterten Versicherungsschutz für Eigenbewegungen fallenden Verletzungen des Kopfes zählen beispielsweise auch Gesundheitsschäden an Augen oder Gehirn.

So findest du die besten Tarife mit Eigenbewegungen

Willst du wissen, welche Tarife den Punkt „Eigenbewegungen“ am besten regeln? Dann nutze unsere kostenlose → TARIF-ANALYSE. Mit diesem Spezialvergleich kannst du jede Detail-Leistung einer Unfallversicherung auf Herz und Nieren prüfen. So findest du mit wenigen Klicks die für dich in Frage kommenden Lösungen.

Benötigte Zeit: 5 Minuten

Eigenbewegungen in der Unfallversicherung prüfen

  1. Öffne die kostenlose → TARIF-ANALYSE

  2. Gib deine persönlichen Daten und die gewünschten Versicherungssummen ein.

  3. Scrolle ganz nach unten.

  4. Aktiviere die Option „Weitere Angaben“.

    Aktiviere die Option: „Ich möchte weitere Fragen zur Ermittlung meines gewünschten Versicherungsschutzes beantworten.“

  5. Bejahe die Leistungsfrage „Schäden durch Eigenbewegungen“.

    Wähle aus der Dropdownliste „Ja“.

  6. Bejahe die Leistungsfrage „Schäden durch erhöhte Kraftanstrengungen“.

    Wähle aus der Dropdownliste „Ja“.

  7. Starte den Tarifvergleich.

    Klicke auf die Schaltfläche „Berechnen“. Es werden Tarife angezeigt, welche deine Vorgaben erfüllen.

Mit dieser Vorauswahl erhältst du als Ergebnis einen ausführlichen Marktvergleich aller Anbieter, welche die Eigenbewegung in den Bedingungen zur Unfallversicherung mitversichern. TIPP: Vergleiche die Eigenbewegungen bevor du gegebenenfalls eine Unfallversicherung kündigen willst.

Achte auf Eigenbewegungen in der Unfallversicherung und schließe nur eine erstklassige Police ab

Unfälle können immer passieren und du kannst dich zu jeder Zeit verletzen. Manchmal, weil unser normaler Bewegungsablauf durch ein unerwartetes Ereignis gestört oder unterbrochen wird. Deshalb solltest du bei der Wahl einer Unfallversicherung immer darauf achten, dass die Eigenbewegung im Rahmen des Tarifs versichert sind.

Der Tarif VHV EXKLUSIV bietet dir einerseits den Einschluss von Eigenbewegungen – und außerdem noch mehr als 22 beitragsfreie Verbesserungen. Mit der VHV EXKLUSIV kannst du sicher sein, dass du im Falle eines Unfalls optimal abgesichert bist. Was hält dich davon ab, die VHV EXKLUSIV jetzt kennenzulernen? Schau diese herausragende Police jetzt an!