Wann kann man eine Unfallversicherung kündigen?
Du fragst dich, wann man eine Unfallversicherung kündigen kann? Geht das jederzeit? Welche Fristen musst du gegebenenfalls berücksichtigen? Und gibt es nach der Kündigung ein Auszahlung, also Geld zurück? Die Antworten auf all deine Fragen liest du in diesem Beitrag.
Kann man eine Unfallversicherung kündigen?
Ja, klar kannst du das. Denn niemand kann dich zwingen, einen privaten Vertrag für immer fortzusetzen. Das gilt auch für private Unfallversicherungen. Wenn du z. B. feststellst, dass du mit einer anderen Unfallversicherung besser und günstiger versichert bist, hindert dich nichts daran, deinen bisherigen Vertrag zu kündigen.
Kann man eine Unfallversicherung jederzeit kündigen?
Du kannst jederzeit eine Kündigung aussprechen. Allerdings nicht zu einem beliebigen Datum. In den allermeisten Unfallversicherungspolicen auf dem Markt gilt die folgende Frist:
Beispiel: In deiner Versicherungspolice steht als Ablauftermin der 01.01.2023. Dann musst du deine Kündigung spätestens bis zum 30.09.2022 mit Wirkung zum 01.01.2023 an den Versicherer versenden. Nutze dazu unsere kostenlose Online-Kündigungshilfe.
Es gibt aber auch erstklassige Anbieter wie zum Beispiel die VHV Klassik Garant EXKLUSIV, die eine tägliche Vertragsbeendigung im Interesse des Kunden zulassen. Mit diesen Verträgen bist du noch flexibler.
Kann man eine Unfallversicherung auszahlen lassen?
Private Unfallversicherungspolicen kann man in der Regel nicht auszahlen lassen. Das liegt daran, dass es sich meist um sogenannte „Risiko-Unfallversicherungen“ handelt. Diese Policen sind sehr preiswert, da die zu zahlende Prämie nicht zur Ansparung, sondern ausschließlich zur Risikodeckung verwendet wird. Anders sieht es bei Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr aus. Bei diesen Verträgen kannst du dir im Falle einer Kündigung dein Vertragsguthaben auszahlen lassen.
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